Die Neuenburger und Waadtländer Behörden haben bereits 2010 gemeinsam die Entfernung von Windparks zu Naturdenkmälern festgelegt, um letztere zu schützen. ©Bild: Tanguy Genier

Petition «Rettet den Chasseron und den Creux-du-Van»: Windenergiegegner suchen Erfolge nach Niederlagen

(Suisse Eole) Gestern wurde die Petition «Rettet den Chasseron und den Creux-du-Van vor der Industrialisierung durch Windenergieanlagen» in neun Waadtländer Gemeinden sowie beim Grossrat des Kantons Waadt eingereicht. Letzte Woche erlitt BirdLife vor dem Solothurner Verwaltungsgericht eine Niederlage bezüglich einer Beschwerde gegen den Windpark Grenchenberg und erhielt dafür eine gesalzene Rechnung. (Texe en français >>)


Creux
-du-Van und den Chasseron bereits geschützt
Die Windenergiegegner haben auf den hohen Bekanntheitsgrad des Creux-du-Van und des Chasseron gesetzt: In ihrer Petition erwähnen sie die drei Waadtländer Windparks Grandsonnaz, Grandevent und Provence, der nächste liegt 5500 Meter Luftlinie vom Creux-du-Van entfernt. Die Neuenburger und Waadtländer Behörden haben bereits 2010 gemeinsam die Entfernung von Windparks zu Naturdenkmälern festgelegt, um letztere zu schützen. Das eindrückliche Foto, das auf der Petition zu sehen ist, zeigt folglich den bereits geschützten Blick auf den Creux-du-Van, an dem sich nichts mehr ändern wird. In der Region des Chasseron wurden freiwillig Windenergieanlagen aus den Projekten gestrichen, um den Ausblick vom Gipfel zu erhalten. Mit der Petition «Rettet den Chasseron und den Creux-du-Van vor der Industrialisierung durch Windenergieanlagen» setzen sich die Initianten über die Meinung der lokalen Bevölkerung hinweg.

Weder die Gemeinden Fiez, Bullet, Grandevent, Fontaines-sur-Grandson, Mauborget, Tévenon, Provence, Bonvillars und Concise noch der Kanton Waadt müssen jetzt weitere Schritte unternehmen. Die Behörden müssen lediglich den Erhalt der Petition bestätigen, die von Menschen aus der ganzen Schweiz, aber auch aus dem Ausland unterzeichnet wurde. 

Solothurner Verwaltungsgericht weist Beschwerde von BirdLife ab
Die Windenergiegegner haben bei der Überbringung ihrer Petition den neusten Entscheid des Solothurner Verwaltungsgericht mit keinem Wort erwähnt: Dieses hat die Beschwerde von BirdLife und des Vogelschutzverbands des Kantons Solothurn gegen das Windparkprojekt auf dem Grenchenberg abgewiesen. Die Verbände müssen nun die Kosten von CHF 5000 für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht übernehmen und den projektführenden Städtischen Werken Grenchen (SWG) eine Entschädigung von CHF 30'000 zahlen.

Das Gericht kommt in seinem 42 Seiten umfassenden Urteil zum Schluss, dass die Interessen des Vogel- und Fledermausschutzes mit verschiedenen Massnahmen im Projekt korrekt berücksichtigt worden sind. Dies wurde von BirdLife bezweifelt. Bezüglich der ebenfalls in Zweifel gezogenen Rentabilität der Anlage gehen die Richter mit der Regierung einig, dass selbst bei aus Vogelschutzgründen reduzierten Betriebszeiten noch ein öffentliches Interesse am Bau der Anlage besteht. 

Winterstrom
Windenergie ist ein tragender Pfeiler der Energiestrategie 2050: Windenergieanlagen produzieren zwei Drittel ihres Stroms im Winter. Dann, wenn die Solarenergie und die Wasserkraftwerke über das Jahr gesehen am wenigsten Strom liefern, die Nachfrage aber am höchsten ist.

Text: Suisse Eole

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