Eueco gibt Unternehmen die Möglichkeit, Energieprojekte mit der finanziellen Beteiligung von Bürgern und Gemeinden standardisiert abzuwickeln. Das betrifft z. B. Direktbeteiligungen und Sparprodukte. ©Bild: Eueco

Meckpomm: Erstes Windenergie-Projekt unter Bürger- und Gemeindenbeteiligungs-Gesetz gestartet

(PM) Die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windenergieprojekten gewinnt in Deutschland bundesweit an Bedeutung. In Mecklenburg-Vorpommern ist diese für Vorhabenträger bereits gesetzlich verpflichtend. Derzeit werden die ersten Projekte unter dem Bürger- undGemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Bügembeteilg m-v) realisiert.


Eueco unterstützt deren Initiatoren dabei, die vorgeschriebenen Beteiligungsprozesse digital abzuwickeln.

Vorreiter Meckpomm
2016 hat das erste Bundesland in Deutschland die direkte Wertschöpfung für Gemeinden und Bürger an Windenergieprojekten gesetzlich verankert. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern stellt Vorhabenträger vor die Herausforderung, den vorgesehenen Beteiligungsprozess im Zuge der Realisierung von Windenergieprojekten zu organisieren. Bis Anfang 2018 fielen – bedingt u. a. durch die Dauer der Genehmigungsverfahren von Windenergieprojekten – noch keine Projekte unter dieses. Dies ändert sich jetzt.

Voraussichtlich 2019 startet die erste gesetzliche finanzielle Windpark-Bürgerbeteiligung in Mecklenburg Vorpommern. Das Pilotprojekt befindet sich derzeit im Prozess der schrittweisen Information der Behörden und Kommunen. Infolge der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz kann im kommenden Jahr mit dem Bau des Windparks begonnen werden. Damit einhergehend wird das finanzielle Beteiligungsangebot für Bürger und Gemeinden sichtbar sein. Der Projektträger hat den Weg der Direktbeteiligung der Bürger- und Gemeinden gewählt, Eueco erstellt im Zuge der Projektbegleitung die auf diese Offerte zugeschnittene Online-Beteiligungsplattform.

Standardisierte Abwicklung
Als Kompetenzträger finanzieller Bürgerbeteiligungsprozesse und Dienstleister für die Realisierung digitaler Bürgerbeteiligungen gibt Eueco Unternehmen die Möglichkeit, Energieprojekte mit der finanziellen Beteiligung von Bürgern und Gemeinden standardisiert abzuwickeln. Das betrifft z. B. wie im Falle des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern Direktbeteiligungen und Sparprodukte. „Projektierer müssen bis auf Weiteres mit den neuen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern leben. Jedoch sind finanzielle Bürgerbeteiligungen standardisiert und erzeugen in der Praxis keinen hohen Aufwand“, so Josef Baur, Geschäftsführer der Eueco GmbH. „Wir bieten die entsprechende digitale Plattform-Lösung, mit der die gesetzlich vorgegebenen Schritte von der Projektinformation über die Offerte an die Bürger und Gemeinden in einem genau definierten räumlichen Umkreis bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt bis hin zur Zeichnung der Offerten und dem damit verbundenen Zuteilungsverfahren transparent zu realisieren sind. Dafür sind wir eng in der Abstimmung mit zuständigen Behörden“.

Einblick in die gelebte Praxis der Umsetzung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern gibt Josef Baur z. B. an der Messe Windenergy Hamburg. Bei Fragen zur praxisgerechten Umsetzung des BüGembeteilG M-V, beispielsweise zur Wahl des Beteiligungsweges, der Identifikation der zeichnungsberechtigten Bürger und Vielem mehr steht das Unternehmen Initiatoren mit Rat und Tat zur Verfügung. Eueco bietet unabhängig von der Gesetzespflicht eine Rund-um Expertise zum Thema Bürgerbeteiligung.

Text: Eueco GmbH

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