Bis anhin erfolgte keine konkrete Prüfung, wenn die Werte pro Rechnungsempfänger unter 95 Franken lagen. Wer den Werte über 95 Franken auswiesen, prüft die ElCom die geltend gemachten Kosten und Gewinne und nahm gegebenenfalls Kürzungen vor.
Oberer und unterer Schwellenwert gesenkt
Eine Auswertung der Angaben aus den Kostenrechnungen der letzten Jahre hat aufgezeigt, dass die Netzbetreiber die relevanten Kosten seit Einführen der 95-Franken-Regel erheblich senken konnten. Gleichzeitig konnten sie deutlich mehr Gewinn in die Tarife einrechnen. Die ElCom hat daher beschlossen, den unteren Schwellenwert von 95 auf 75 Franken pro Rechnungsempfänger zu senken. Der obere Schwellenwert beträgt neu 120 anstelle von 150 Franken pro Rechnungsempfänger. Mit der Absenkung der Schwellenwerte wird sichergestellt, dass ein Teil der im Energievertrieb in der Grundversorgung erzielten Kosteneinsparung auch den Endverbrauchern zugutekommt. Die abgesenkten Schwellenwerte sind ab 1. Januar 2020 massgebend.
Weitergehende Informationen in der entsprechenden Weisung 5/2018 >>
Text: Elcom
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