Repower prüft derzeit das Urteil und wird das weitere Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren.

Bundesverwaltungsgericht: Hat in Sachen Repower AG gegen ElCom entschieden

(PM) Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil im Verfahren Repower AG gegen die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gefällt. Die Repower AG hat nun 30 Tage Zeit zu entscheiden, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden soll oder nicht.


Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hatte von Amtes wegen u.a. die Energietarife der Jahre 2009 und 2010 von Repower untersucht. Am 22. Januar 2015 hat die ElCom dazu eine Teilverfügung erlassen.

Der Untersuchung der ElCom konnte zwar entnommen werden, dass Repower 2009/2010 keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Gemäss ElCom hat Repower sogar nicht die vollen Kosten auf die Kunden in der Grundversorgung überwälzt. Allerdings war strittig, ob Kraftwerke, Beteiligungen und Langfristverträge, die Repower für ihren nationalen und internationalen Energiehandel bereitgestellt hat, mit in die Berechnungen der Tarife der Grundversorgung eingerechnet werden müssen oder nicht.

Gegen die Teilverfügung der ElCom hatte Repower am 2. März 2015 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Repower war an einer gerichtlichen Klärung dieser Grundsatzfrage interessiert, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu erlangen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun am 28. Juni 2018 ein Urteil gefällt, welches bei Repower am 4. Juli 2018 eingegangen ist. Das Bundesverwaltungsgericht stützt in der Hauptsache die Auffassung der ElCom und weist die Angelegenheit in einem Nebenpunkt zur Neubeurteilung an die ElCom zurück.

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. Repower prüft derzeit das Urteil und wird das weitere Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren.

Text: Repower

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