Die Novelle setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 um. Spätestens am 31. Dezember 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. ©Bild: BMU

Atomausstieg: Novelle zur Fortführung des beschleunigten Atomausstiegs beschlossen

(BMU) Die Novelle des deutschen Atomgesetzes zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 2016 hat den Bundesrat passiert. Damit bleibt der Fahrplan für den beschleunigten Atomausstieg unverändert. Jedes Atomkraftwerk behält sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum. Mit der beschlossenen Novelle folgt der Gesetzgeber einem von der deutschen Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf.


Die Novelle setzt Korrekturen um, die das deutsche Bundesverfassungsgericht in Randbereichen der Gesamtregelung zum beschleunigten Atomausstieg gefordert hatte. Dem beschleunigten Atom-ausstieg im Jahr 2011 war – nur wenige Monate zuvor – eine Entscheidung des Gesetzgebers über verlängerte Laufzeiten für Atomkraftwerke vorausgegangen, die der Gesetzgeber im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima wieder rückgängig machte.

EVU können finanziellen Ausgleich verlangen
Die Energieversorgungsunternehmen können nun einen angemessenen finanziellen Ausgleich für sogenannte frustrierte Investitionen verlangen, die sie in den Atomkraftwerken zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung getätigt haben. Daneben können RWE und Vattenfall einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich verlangen, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden.

Weitere Informationen >>

Text: Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Artikel zu ähnlichen Themen

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen