Die Messpflicht wird aufzeigen, dass moderne Holzfeuerungen die Grenzwerte problemlos einzuhalten vermögen.

Verschärfte Luftreinhalte-Verordnung: Pelletheizungen sind Teil der Lösung

(Holzenergie Schweiz) Am 1. Juni 2018 trat die verschärfte Luftreinhalte-Verordnung LRV in Kraft. Die Verschärfung bedeutet einerseits zusätzlichen Aufwand, andererseits ist für die Holzenergie eine Gelegenheit, ihre Leistungsfähigkeit bezüglich Umweltverträglichkeit unter Beweis zu stellen. Pelletheizungen, die stark zunehmen, sind wegen ihrer sauberen Verbrennung viel eher Teil der Lösung als Teil des Problems sind. (Texte en français >>)


Waren 1990 in der Schweiz noch über 150‘000 Holz-Zentralheizungen (Stückholz, Schnitzel) kleiner 70 kW Leistung in Betrieb, reduzierte sich diese Zahl bis 2016 auf 52‘000, wobei die Abnahme ausschliesslich auf Kosten der handbeschickten Stückholzfeuerungen ging. Die um die Jahrtausendwende aufgekommenen Pelletheizungen vermochten diesen Rückgang nicht vollständig zu kompensieren. Bisher sah die LRV für diese kleinen Holz-Zentralheizungen keine Messpflicht vor. Dies hat sich nun geändert.

Alle zwei bis vier Jahre CO2 messen
Die neue LRV schreibt eine Abnahmemessung vor, bei welcher die Feststoffe (Staub) und das Kohlenmonoxid (CO) zu messen sind. Bei Anlagen, welche naturbelassenes Holz verbrennen, ist anschliessend alle vier Jahre das CO zu messen. Bei Anlagen, welche Restholz verbrennen, muss das CO alle zwei Jahre gemessen werden. Dazu sind vereinfachte Messverfahren möglich. Bei den grossen Anlagen über 70 kW Leistung bleiben die bisherigen Emissionsgrenzwerte unverändert. Neu ist die Vorschrift, dass automatische Schnitzelfeuerungen bis 500 kW mit einem Wärmespeicher auszurüsten sind, welcher mindestens 25 Liter pro kW Nennleistung beträgt. Zudem soll die Verfügbarkeit der Staubabscheider („Elektrofilter“) „in der Regel“ 90% betragen. Für Einzelraumfeuerungen (Wohnraumfeuerungen) gelten ebenfalls Grenzwerte. Sofern das Gerät über eine Leistungserklärung oder einen Berechnungsnachweis von feusuisse verfügt, sind die Emissionen, ausser im Klagefall, nicht zu messen. Hingegen erfolgt hier eine Sichtkontrolle durch die Vollzugsbehörden. Holzenergie Schweiz hat sich im Rahmen der LRV-Revision dezidiert gegen die Einführung einer Messpflicht für kleine Holzfeuerungen eingesetzt.

Pelletfeuerungen Teil der Lösung
Unser Hauptargument war, dass einerseits die Gesamtzahl dieser Anlagen stark zurückgeht und andererseits die Pelletheizungen stark zunehmen, welche wegen ihrer sauberen Verbrennung viel eher Teil der Lösung als Teil des Problems sind. Leider mussten wir schliesslich zur Kenntnis nehmen, dass einmal mehr ein einzelner Aspekt höher gewichtet wurde als die übrigen Trümpfe der Holzenergie, sprich CO2-Neutralität, Beitrag zur Energiewende, Erneuerbarkeit, regionale Wertschöpfung, Verringerung der Auslandabhängigkeit. Einziger Trost: Die Messpflicht wird aufzeigen, dass moderne Holzfeuerungen die Grenzwerte problemlos einzuhalten vermögen.

Text: Holzenergie Schweiz

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