Die Kommission unterstützt das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen der Schweiz um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die Reduktion der Emissionen soll zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden.

UREK-N: Kommission unterstützt Klimaziele des Bundesrates

(PM) Die Umweltkommission des Nationalrates hat mit der Detailberatung der Totalrevision des CO2-Gesetzes begonnen. Beim Reduktionsziel von minus 50% und dem minimalen Inlandanteil stellt sie sich hinter die Vorlage des Bundesrates.


Die Kommission hat die Detailberatung zu einem neuen, totalrevidierten CO2-Gesetz (17.071) angepackt, in dem das Klimaübereinkommen von Paris auf nationaler Ebene verankert und konkretisiert werden soll. Zu Zwecksetzung und Reduktionszielen hat die Kommission erste wichtige Entscheide gefällt. In den grossen Linien folgt sie der Vorlage des Bundesrats. So unterstützt sie das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen der Schweiz um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die Reduktion der Emissionen soll zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Die Kommissionsmehrheit zeigt sich überzeugt, dass die Schweiz einen Beitrag leisten muss, um die Klimaerwärmung zu begrenzen.

50-Prozent-Ziel und Inlandquote
Zu diesen beiden zentralen Bestimmungen sind verschiedene Minderheitsanträge eingereicht worden. Statt einer Halbierung der Emissionen fordert eine Minderheit eine Reduktion um lediglich 40 Prozent. Eine andere Minderheit wiederum verlangt ein Reduktionsziel von minus 60 Prozent. Beide Vorschläge lehnte die Kommission mit 13 zu 9 respektive 16 zu 8 Stimmen deutlich ab. Äusserst knapp fiel das Resultat hingegen beim Anteil der inländischen Emissionsreduktionen aus: Die Kommission entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied (13 zu 12) dafür, überhaupt eine Inlandquote im Gesetz aufzuführen. Auch keine Mehrheit fand ein Antrag auf ein höheres Inlandminimum von 75 Prozent (13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung).

Im Rahmen der Detailberatung hat die Kommission auch die „Petition für eine gerechte Klimapolitik" behandelt, die von der „Klima-Allianz" eingereicht worden ist (15.2012). Das Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert, dass die Schweiz ihre Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Quellen umstellt und Entwicklungsländer im Kampf gegen Klimaveränderungen angemessen unterstützt.

Regelungen für Finanzmarktakteure abgelehnt
Eingehend beriet die Kommission darüber, ob im CO2-Gesetz Bestimmungen zum Finanzmarktbereich verankert werden sollten. Die Kommission lehnte es schliesslich ab, in den Artikeln zu Zwecksetzung (Art. 1), Verminderungszielen (Art. 3) oder zu Massnahmen (Art. 4) Regelungen für Finanzmarktakteure aufzunehmen. Mehrere Minderheiten fordern Bestimmungen auf Gesetzesebene, etwa, dass die Nationalbank ab 2025 die Finanzmarktstabilitätsrisiken in Zusammenhang mit dem Klimawandel berücksichtigen muss. Die Kommissionsmehrheit hingegen ist wie der Bundesrat davon überzeugt, dass Massnahmen für eine höhere Klimaverträglichkeit im Finanzmarktsektor primär auf freiwilliger Basis erfolgen sollen, um die Finanzmittelflüsse an den Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris auszurichten.

Klimaschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Punktuell setzt die Kommissionsmehrheit andere Schwerpunkte als der Bundesrat, insbesondere zugunsten wirtschaftsnaher Lösungen. Sie hat mit je mit 13 zu 12 Stimmen zwei Anträgen zugestimmt, bei der Festlegung der Reduktionsziele weitere Vorgaben explizit aufzuführen: Zum einen, dass sich der Bundesrat mit den betroffenen Sektoren absprechen und sich am aktuellen Wissenstand orientieren soll, zum anderen, dass er Vorleistungen und das wirtschaftlich realisierbare Verminderungspotential berücksichtigen muss. Eine ähnliche Stossrichtung verfolgt die Kommission mit der Bestimmung, bei der Ausgestaltung von Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Machbarkeit einzubeziehen.

Die Kommission hat am 14. und 15. Mai 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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