Eine Minderheit möchte den Bundesrat verpflichten, dem Parlament einen überarbeiteten Entwurf mit strengeren Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase vorzulegen.

UREK-N: Eintreten auf Vorlage zum CO2-Gesetz

(UREK-N) Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) ist auf die Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes eingetreten. Die Kommission sieht die Klimapolitik der Zukunft vor allem als Chance für die Schweiz.


Nach ausführlichen Anhörungen und Diskussionen über den Entwurf des Bundesrates zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Die Kommissionsmehrheit ist von der Notwendigkeit, dem Klimawandel entgegenzuwirken, überzeugt. Sie plädiert dafür, die künftige Klimapolitik nicht allein als Verpflichtung, sondern auch als Chance für die Schweiz im Allgemeinen und insbesondere für die Wirtschaft zu betrachten. Klimapolitik sei zwar in erster Linie eine internationale Angelegenheit, die Schweiz sei aber gefordert, ihre Stärken im Bereich neuer Technologien einzubringen, betont die Mehrheit der Kommission. Eine Minderheit hingegen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie lehnt die damit verbundenen Kosten ab, die eine grosse Belastung für die Wirtschaft und die Bevölkerung darstellen würden. Ausserdem stünden Schweizer Unternehmen bereits vorbildlich da bei der Reduktion des CO2-Ausstosses. Ihre Wettbewerbsfähigkeit dürfe nicht weiter gefährdet werden.

Rückweisungsantrag abgelehnt
Einen Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat lehnte die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen ab. Eine Minderheit möchte den Bundesrat verpflichten, dem Parlament einen überarbeiteten Entwurf mit strengeren Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase vorzulegen. Ausserdem müssten Auflagen für den Finanzmarkt festgelegt werden, damit die Finanzmittelflüsse in Einklang mit dem Klimaübereinkommen von Paris gebracht werden könnten. Die Kommissionsmehrheit spricht sich gegen die Rückweisung aus. Es bestehe im Rahmen der Detailberatung ausreichend Spielraum, um verschiedene, weitergehende Anliegen direkt einzubringen.

Text: Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) / Parlamentsdienste

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