Speziell hervorzuheben sind dabei die getrennte Erfassung der Kosten für intelligente Messsysteme (Art. 7 Abs. 3 Buchst. fbis StromVV) sowie der Kosten für intelligente Steuer- und Regelsysteme ein-schliesslich der Vergütungen (für Endverbraucher oder Erzeuger und deren Flexibilität; Art. 7 Abs. 3 Bst. m StromVV).
Kostenarten angepasst
Im Weiteren wurde auf Wunsch der Branche die Struktur der Kosten (Kostenarten) angepasst. Die erste wichtigste Änderung betrifft die Deckungsdifferenzen aus Vorjahren, welche neu als eigene Kostenart Position 1000 aufgeführt wird. Die zweite Kostenart betrifft die Kapitalsteuern, welche neu unter den direkten Steuern als Position 700.3 einzureichen ist. Beide umgeglieder-ten Kostenarten waren bis anhin als Bestandteil der Verwaltungskosten einzureichen.
Die Kostenrechnungen für die Tarife 2019 werden für die Netzbetreiber ab Mitte April auf dem ElCom-Portal verfügbar sein.
Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), Quelle: Newsletter 3/2018
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