Für bestehende Produktionsanlagen, die per Ende 2017 bereits in Betrieb waren, räumt das Gesetz dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, diese Kosten weiterhin wie bisher zu verrechnen. Im Sinne einer Gleichbehandlung haben sich die EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) entschieden, die Verrechnung der Messkosten bei allen Produzenten unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme zu streichen.
Text: Helion Solar AG
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