Im Sachplan werden falsche Schwerpunkte gesetzt: Die Standortsuche wird mit grossem Tempo vorangetrieben, dabei ist noch gar nicht klar, wie die Abfälle überhaupt im Untergrund gelagert werden sollen. Grafik: SES

SES: Geologisches Tiefenlager - keine Eingrenzung der Standorte ohne klares Sicherheitskonzept

(SES) Die SES lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Standorteingrenzung zum Ende der Etappe 2 des Sachplans geologisches Tiefenlager ab. In der heute veröffentlichten Stellungnahme anerkennt die SES zwar, dass in der Beurteilung der Standortqualität Fortschritte erzielt wurden. Das Sicherheitskonzept des Lagers weist jedoch nach wie vor grundlegende Fragezeichen auf. Die SES legt dem Bundesrat deshalb nahe, mit der Standorteingrenzung zuzuwarten, bis diese Fragen geklärt sind.


Die SES veröffentlicht heute ihre Stellungnahme der laufenden Vernehmlassung zur Standorteingrenzung der Etappe 2 im Sachplan geologisches Tiefenlager beim Bundesamt für Energie. Nils Epprecht, Projektleiter Strom&Atom fasst zusammen: «Im Sachplan werden falsche Schwerpunkte gesetzt: Die Standortsuche wird mit grossem Tempo vorangetrieben, dabei ist noch gar nicht klar, wie die Abfälle überhaupt im Untergrund gelagert werden sollen.»

Keine Fortschritte bei der Lagersicherheit
Die SES anerkennt, dass sich die Grundlagen für die Standortauswahl dank seismischer Analysen verbessert haben. Das sicherheitstechnische Lagerkonzept des geologischen Tiefenlagers ist jedoch in verschiedenen, von der SES bereits zum Ende der Etappe 1 kritisierten Punkten, stehen geblieben. Es basiert noch immer auf teilweise überholten Konzepten aus dem Entsorgungsnachweis von 2006 und überzeugt nicht. Wichtige konzeptionelle Fragen bezüglich des Lagerdesigns, der verwendeten Materialien und deren Verhalten bei Wärme, der Verpackung und Einlagerung der Abfälle, der Lagerbeobachtung und -kennzeichnung sowie der Rückholbarkeit werden aufgeschoben. Vor der Eingrenzung der Standortwahl müssen diese Fragen geklärt sein.

Tiefenlager ist noch lange nicht gebaut
Die SES warnt ausserdem davor, im Prozess nur auf das Ende des Sachplans und die Erteilung der Rahmenbewilligung zu zielen. Das Lager ist damit noch lange nicht gebaut. Die SES fordert unter anderem ein Veto-Recht für die betroffenen Regionen, da sonst mit grossen Widerständen aus der Bevölkerung zu rechnen sein wird. Institutionelle Fragen zur Zukunft der Nagra nach der Stilllegung der AKW sowie zu den Finanzierungsrisiken müssen vom BFE jetzt angegangen werden.

Zur SES-Stellungnahme vom 1. März 2018 >>

Text: Schweizerische Energie-Stiftung

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