Mit dem neuen Hinweisschreiben der Landesregierung wird die Errichtung von Solarparks künftig einfacher. ©Bild: EnBW Solar GmbH

Baden-Württemberg: Regierung schafft Rückenwind für Solarparks

(PM) In Baden-Württemberg sollen künftig mehr Solarparks auf landwirtschaftlich schlecht nutzbaren Flächen errichtet werden. Das sieht die im vergangenen Jahr verabschiedete Freiflächenöffnungsverordnung vor. Mehr Rückenwind für Solarparks zum Ziel hat nun ein Hinweisschreiben der Landesregierung an die 1100 Städte und Gemeinden im Land. Das Schreiben wurde am 16. Februar 2018 veröffentlicht.


Es gibt Hilfestellungen für die kommunale Bauleitplanung beim Bau von grossen Solaranlagen. „Die Hinweise unterstützen die kommunalen Planungsträger und reduzieren die Unsicherheiten bei den komplexen Vorhaben“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster Baden-Württemberg. „Zudem gibt das Land mit dem Schreiben zu verstehen, dass die kommunalen Planungsträger ihre Zurückhaltung bei Solarparks aufgeben sollen. Daher begrüssen wir die längst überfällige Veröffentlichung, die dazu beiträgt, dass die Freiflächenverordnung ihre Wirkung nun voll entfalten kann.“

Solarparks bisher ausgebremst
In Baden-Württemberg werden trotz der sehr guten solaren Einstrahlungswerte zu wenig Solarparks errichtet, um den Photovoltaikanteil im Stromnetz auf das gewünschte Niveau zu heben. In der Vergangenheit bremste das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Vorhaben aus. Das Gesetz sah für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen als zulässige Flächen vor. Konkurrenzfähige Flächen dieser Art gibt es in Baden-Württemberg aufgrund der Topografie jedoch kaum.

Öffnungsoption wurde durch EEG-Novelle möglich
Anfang 2017 ermöglichte die EEG-Novelle den Ländern, Öffnungsverordnungen zu erlassen, um die Flächenkulisse zu erweitern. Die Landesregierung hat sie genutzt und am 7. März 2017 die Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. So soll der Nachteil gegenüber den anderen Bundesländern ausgeglichen werden. Nachdem die Förderung auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt wurde, kam im vergangenen Jahr im Südwesten nur ein Solarpark zum Zuge. Betreiber von Anlagen ab 750 Kilowatt installierter Leistung müssen sich seit Februar 2017 in einem Wettbewerb um Förderung bewerben. Das Angebot mit den geringsten Kosten gewinnt das Bieterverfahren.

Nach intensiver Abstimmung in den Ressorts der Landesregierung ist das Hinweisschreiben zur Freiflächenöffnungsverordnung nun erstellt. „Gut, dass jetzt Klarheit geschaffen wird“, bekräftigt Franz Pöter vom Solar Cluster. „Das Papier gibt den Kommunen eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Freiflächenöffnungsverordnung. Die Verordnung kann nun ihre Wirkung besser entfalten.“

Tipps für Kommunen
Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden soll, obliegt der zuständigen Kommune vor Ort. Die Hinweise bringen nun für die zuständigen kommunalen Angestellten mehr Klarheit in das komplexe Thema, etwa was die Aufstellung der Bauleitpläne angeht. Freiflächenanlagen können nicht überall errichtet werden, sondern benötigen als nicht privilegierte Vorhaben im Aussenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.

Mit dem Schreiben möchte die Landesregierung für mehr Schub beim Photovoltaikausbau sorgen. „Wir begrüssen dieses klare Bekenntnis und teilen die klare Botschaft des Schreibens, dass Solaranlagen auf Freiflächen möglich und gewünscht sind. In der Gesamtbetrachtung stehen sie den Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes nicht entgegen“, so Pöter. Er plädiert jedoch für eine Erweiterung der Regelung, die 100 Megawatt pro Jahr umfasst, mindestens um die aus dem Vorjahr nicht genutzten Mengen. In Konflikt mit der Lebensmittelerzeugung kommt man bei dieser Erweiterung nicht, so Pöter.

Ausweitungsverordnung: 100 Megawatt pro Jahr möglich
Mit der Freiflächenöffnungsverordnung dürfen seit 2017 grosse Solaranlagen auch auf weniger ertragreichen Äckern und Grünflächen errichtet werden. Für die maximal 100 Megawatt pro Jahr Zubau sind rund 150 bis 200 Hektar nötig, das sind 0,013 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. „Um das Landesziel von etwa 800 Megawatt neu installierter Solaranlagenleistung pro Jahr zu erreichen, brauchen wir sowohl bei Freiflächenanlagen als auch beim Zubau von Anlagen auf Häusern und Gebäudefassaden ein deutliches Plus“, bekräftigt Pöter. „Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein.“ Bis 2020 will das Land einen Anteil von 12 Prozent Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung erreichen. Derzeit liegt er bei rund 8 Prozent.

Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt nur für Solaranlagen, die eine installierte Leistung von 750 Kilowatt bis 10 Megawatt haben. Solche Grossanlagen müssen an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Will ein Investor eine Freiflächensolaranlage errichten, benötigt er die Aufstellung eines Bebauungsplanes; Kommunen haben daher ein Mitspracherecht und die Pflicht, ordnungsgemässe Entscheidungen zu treffen. Von intelligent konzipierten Solarparks profitieren viele – die regionale Wertschöpfung erhöht sich, Bürger können sich finanziell beteiligen und neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Die Kommunen erhöhen ihren Ökostromanteil und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

Text: Solar Cluster Baden-Württemberg

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