Im Gegensatz zu den anderen Bietern können Bürgerenergiegesellschaften ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Auktionen teilnehmen und haben nicht 30, sondern 54 Monate Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte.

Deutschland: 99.2 % von jünstem Onshore-Windenergie Zuschlagsvolumens geht an Bürgerenergiegesellschaften

(PM) Die Bundesnetzagentur hat am 22.11.17 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Onshore-Windenergie bekanntgegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 3.8 Cent pro Kilowattstunde. Wie bereits die vorangegangenen Ausschreibungsrunden war auch diese deutlich überzeichnet: Für die ausgeschriebenen 1000 Megawatt (MW) Leistung wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2591 MW abgegeben.


„Der im Vergleich zur vorherigen Ausschreibungsrunde noch einmal um zehn Prozent gesunkene Zuschlagswert zeigt eindrucksvoll, wie innovativ und wettbewerbsfähig die Windbranche ist. Die Lernkurve in den vergangenen Jahren war enorm. Die Windenergie hat den fossilen Energien nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch längst den Rang abgelaufen“, sagt Andreas Wellbrock, Geschäftsführer des WAB e.V.

Massive Ungleichbehandlung
Die Freude über die Kostensenkungen wird jedoch deutlich von der wettbewerbsverzerrenden Ausgestaltung der bisherigen Ausschreibungsrunden getrübt. So sind auch bei dieser Ausschreibung wieder 99.2 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften entfallen. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, ist in Wirklichkeit das Ergebnis einer massiven Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber: Im Gegensatz zu den anderen Bietern können Bürgerenergiegesellschaften ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Auktionen teilnehmen und haben nicht 30, sondern 54 Monate Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte. Sie können bei ihren Geboten also mit viel modernerer Anlagentechnologie kalkulieren, als bereits genehmigte Projekte.

Für Andreas Wellbrock bergen die Ausschreibungsergebnisse noch eine weitere Gefahr: „Da ein hoher Anteil des Zuschlagsvolumens erst in viereinhalb Jahren in Betrieb genommen werden muss, droht vor allem in den Jahren 2019 und 2020 ein massiver Fadenriss beim Windenergieausbau. Darüber hinaus ist völlig unklar, wie viele der Bürgerenergieprojekte überhaupt genehmigt und damit gebaut werden.“

Gesetzgeber muss dringend nachbessern
Der Gesetzgeber hat zwar auf die bereits nach den ersten beiden Ausschreibungsrunden ersichtlichen Verwerfungen reagiert, allerdings wurden die umstrittenen Privilegierungen für Bürgerprojekte lediglich für die ersten beiden Ausschreibungstermine 2018 ausgesetzt. Ein weiteres Problem liegt darin, dass das EEG vorsieht, dass sich ab 2018 der maximale Gebotswert einer Auktion aus den höchsten Zuschlägen der vorangegangenen drei Ausschreibungsrunden ableitet. Bei vielen bereits genehmigten Projekten dürfte ein rentabler Betrieb bei dem von den Bürgerprojekten gedrückten Höchstpreis äusserst schwierig werden. WAB-Geschäftsführer Wellbrock fordert daher unmissverständlich: „Der Gesetzgeber muss beim EEG dringend nachbessern und die Fehlentwicklungen korrigieren. Deswegen brauchen wir schleunigst eine neue, handlungsfähige Bundesregierung, die die notwendigen Gesetzesänderungen herbeiführt – zum Wohle der Verbraucher und für das erfolgreiche Gelingen der Energiewende."

Text: WAB e.V.

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