Der Umbau des Energiesystems ist in vollem Gang, der Markt in der Schweiz teilliberalisiert. Gemäss VSE macht das eine Anpassung bei der Berechnung der Wasserzinsen erforderlich.

VSE: Begrüsst Verzicht auf Übergangsregelung für Wasserzinsregime

(VSE) Die starke Kritik während der Vernehmlassung an der Übergangsregelung fürs neue Wasserzinsregime ab 2020 ist offenbar auf offene Ohren gestossen. Gemäss Medienberichten und nach Informationen von offizieller Stelle sieht Bundespräsidentin Doris Leuthard als Vorsteherin des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) davon ab, diese Variante weiter zu verfolgen und dem Parlament vorzulegen.


Zu aussichtslos erscheint das Unterfangen. Auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hatte sich in seiner Stellungnahme gegen eine Übergangsregelung geäussert. Denn es besteht dringender Handlungsbedarf für die sofortige Flexibilisierung der Wasserzinse ab 2020, um die wirtschaftliche Nutzung der Wasserkraft als energiepolitischen Trumpf der Schweiz weiterhin zu ermöglichen.

Neuer Vorschlag für Wasserzinsregelung ab 2020
Der VSE begrüsst, dass UVEK und das Bundesamt für Energie (BFE) in der Botschaft an den Bundesrat und ans Parlament nach gründlicher Auswertung der Vernehmlassungsantworten einen neuen Vorschlag für die Wasserzinsregelung ab 2020 unterbreiten wollen. Die Flexibilisierung der Wasserzinse muss dabei nach Meinung des Branchendachverbands im Fokus stehen – und damit die Berücksichtigung des dynamischen Marktumfelds. Während die Wasserzinse seit 2009 um 37 Prozent gestiegen sind, ist an der europäischen Börse der Strompreis für Wasserkraft regelrecht eingebrochen und um 50 Prozent gesunken. Während also die Wasserkraft den volatilen Marktkräften ausgesetzt ist, bleibt im heutigen System der Wasserzins unabhängig jeglicher Preisentwicklung auf hohem Niveau stabil.

Die Berechtigung der Wasserzinse als Abgeltung für die Nutzung der Ressource Wasser stellt der VSE keineswegs in Frage. Und er anerkennt die Bedeutung dieser Einnahmequelle für Standortkantone und -gemeinden. Aber das gültige Wasserzinsregime mit einem fixen Wasserzins ist ein alter Zopf. Es wurde in den Grundzügen seit über 100 Jahren nicht mehr verändert – als sei die Welt stehengeblieben. Doch die Realität ist eine andere. Der Umbau des Energiesystems ist in vollem Gang, der Markt in der Schweiz teilliberalisiert. Dies erfordert auch eine Anpassung bei der Berechnung der Wasserzinsen. Deshalb ist die Korrektur des in der Berechnung enthaltenen Systemfehlers dringend notwendig. Es braucht die sofortige Einführung eines flexiblen Modells, welches die Berücksichtigung des dynamischen Marktumfelds erlaubt.

Flexibilisierte Wasserzinse sind zeitgemäss
Flexibilisierte Wasserzinse, bestehend aus einem fixen Teil für die Nutzung der Ressource Wasser und einem variablen Teil für dessen ökonomischen Wert, sind zeitgemäss. Sie sind wichtig, damit die Wasserkraft ihre systemrelevante Rolle für die Versorgungssicherheit auch in Zukunft ausüben kann. Dieses System trägt dazu bei, den sich immer weiter öffnenden Graben zwischen wirtschaftlicher und regulatorischer Realität wieder zu schliessen. Es ermöglicht eine umsetzbare, dauerhafte und für alle Beteiligten faire Lösung für die Zukunft.

Text: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

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1 Kommentare

Simon Gisler

Das ist nicht einmal die Hälfte der Wahrheit. Um sich wirklich zu informieren: https://www.infosperber.ch/Artikel/Umwelt/Jetzt-feiern-sich-die-Walliser-Wasserzins-Helden

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