Seit dem 1.1.2017 müssen PV-Anlagen mit einer Nennleistung grösser 750 kW erfolgreich an einer öffentlichen Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen haben, um eine Vergütung nach §37 EEG 2017 zu erhalten. Freiflächenanlagen, die eine Leistung von maximal 750 kW haben, werden wie PV-Dachanlagen nach §48 des EEG 2017 gesetzlich vergütet. IBC Solar entwickelt daher gezielt solche Solarparks.
Standardisierte Planung reduziert Kosten
„Wir verzeichnen seit Jahresbeginn ein wachsendes Interesse an 750-kW-Anlagen, vor allem im Freiflächenbereich“, sagt Oliver Partheymüller, Leiter Projektentwicklung und EPC Deutschland bei IBC Solar. „In der Regel übernehmen wir die gesamte Projektentwicklung für unsere Kunden. Durch eine optimierte und standardisierte Anlagenplanung und Bauausführung schaffen wir es, die Kosten für solch kleine Freiflächenanlagen zu minimieren. Das wirkt sich natürlich auch positiv auf die Rendite aus.“
Eigentümer solcher Freiflächenanlagen sind häufig Energiegenossenschaften und lokale Akteure, wie beispielsweise Banken, die in Photovoltaik und den Klimaschutz investieren, aber nicht den aufwendigen Weg des Ausschreibungsverfahrens gehen möchten. So wurde als eines der ersten Projekte der Solarpark Neusitz für eine örtliche Energiegenossenschaft im April 2017 in Betrieb genommen. Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die der Park in den kommenden 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr in das öffentliche Netz einspeist, zahlt der Gesetzgeber eine feste Einspeisevergütung von 8.91 Cent (anzulegender Wert).
Text: IBC Solar
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