Achim Berge Olsen: „Wir haben einen zweistelligen Millionenbetrag investiert, um kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen.“

wpd: Reicht Verfassungsbeschwerde gegen Windenergie-auf-See-Gesetz ein

(PM) Der Bremer Windpark-Projektierer wpd hat Ende September Verfassungsbeschwerde beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Bestimmungen des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingereicht. Diese Bestimmungen schliessen das wpd-Offshore-Projekt Kaikas entschädigungslos von zukünftigen Ausschreibungen aus.


Das in der deutschen Nordsee gelegene Projekt Kaikas wurde 2013 mit 80 Windenenergieanlagen genehmigt, kann aber derzeit nicht umgesetzt werden, da es als einziges genehmigtes Projekt mit dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Windenergie-auf-See-Gesetz von zukünftigen Ausschreibungen ausgeschlossen wird. Die von der Kanzlei Gleiss Lutz entworfene 150-seitige Verfassungsbeschwerde sieht darin einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), die Berufs- und die Eigentumsfreiheit (Art. 12 und 14).

Investitionssicherheit untergraben
„Wir haben über Jahre auf die Gesetzeslage vertraut, die Entwickler mit einer Vielzahl von Anreizen dazu angehalten hat, Projekte zu entwickeln. Um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen, haben wir einen bedeutenden zweistelligen Millionenbetrag investiert, um dann kurz vor Umsetzung durch einen Systemwechsel alle Möglichkeiten zur Realisierung wieder zu verlieren. Schlimmer kann man mit Investoren nicht umgehen und deutlicher kann man Investitionssicherheit nicht untergraben.“, kommentiert Achim Berge Olsen, Geschäftsführer der wpd Offshore GmbH.

Text: wpd AG

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