Das Verhandlungsresultat wird nicht vorweggenommen, weshalb insbesondere die Höhe der Abgeltungen und allfälligen Kompensationen nicht bereits jetzt festgelegt wurden.

BFE: Leitfaden für Verhandlungsprozess von Abgeltungen und Kompensationen für künftige geologische Tiefenlager

(BFE) Die Standortregionen der künftigen geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle können dereinst Abgeltungen und Kompensationen erhalten. Das sieht der Sachplan geologische Tiefenlager vor, der die Suche nach Standorten für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz regelt. Der Bundesrat hat das BFE beauftragt, einen Verhandlungsrahmen (Leitfaden) erarbeiten zu lassen, der den Rahmen für die Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen setzen soll. Die Delegierten der Standortregionen und -kantone sowie der entsorgungspflichtigen Kernanlagenbetreiber haben diesen Leitfaden nun verabschiedet, den sie zuvor in enger Zusammenarbeit und unter Leitung von Professor Michael Ambühl, ETH Zürich, ausgearbeitet hatten.


Der Bundesrat hat im Bericht zur Erfüllung des Postulats der UREK-N (13.3286 Auswirkungen eines Tiefenlagers) festgelegt, dass der Prozess zur Regelung der Abgeltungen und Kompensationen in einem Leitfaden beschrieben wird. Dieser soll bis zum Abschluss von Etappe 2 unter Federführung des BFE mit Einbezug der Standortkantone, der Standortregionen sowie der Entsorgungspflichtigen erarbeitet werden. Das BFE hat Professor Michael Ambühl vom Lehrstuhl für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement der ETH Zürich mit der Ausarbeitung dieses Leitfadens für den künftigen Verhandlungsprozess beauftragt.

In Zusammenarbeit mit
Die Ausarbeitung fand in enger Zusammenarbeit mit den drei Standortregionen "Jura Ost", "Nördlich Lägern" und "Zürich Nordost", den potenziellen Standortkantonen Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich, den entsorgungspflichtigen Kernanlagenbetreibern Axpo Power AG, BKW Energie AG, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk Leibstadt AG und der Zwilag - Zwischenlager Würenlingen AG und unter Mitwirkung der "Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager" statt.

Höhe der Abgeltung noch nicht festgelegt
In der am 22. September 2017 gemeinsam unterzeichneten Erklärung empfehlen die beteiligten Vertretungen der Standortregionen und -kantone sowie der entsorgungspflichtigen Kernanlagenbetreiber, den verabschiedeten Leitfaden als Grundlage für die künftigen Verhandlungen in Etappe 3 zu verwenden. Er definiert als Ziel dieser Verhandlungen die vertragliche Regelung von Abgeltungen und allfälligen Kompensationen. Das Verhandlungsresultat wird nicht vorweggenommen, weshalb insbesondere die Höhe der Abgeltungen und allfälligen Kompensationen nicht bereits jetzt festgelegt wurden. Festgelegt wird hingegen das relevante Verhandlungsumfeld, damit - sobald die betroffenen Standortregion(en) bekannt sind - rasch mit den Verhandlungen begonnen werden kann. Weiter regelt der Leitfaden die Verwendung der Zahlungen, den zeitlichen Ablauf und die Verhandlungsorganisation.

Der Leitfaden trägt sowohl den Interessen der Standortregionen und Standortkantone als auch jener der entsorgungspflichtigen Kernanalagenbetreiber angemessen Rechnung. Er wurde von allen an der Ausarbeitung beteiligten Akteurinnen und Akteuren verabschiedet und schafft damit die Basis für einen erfolgreichen und allseitig akzeptierten Verhandlungsprozess in Etappe 3.


Ende 2018 Etappe 2 abgeschlossen
Derzeit läuft Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager. Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen.

Im Referendumsfall Abstimmung 2030/31
In Etappe 3 erfolgen in den verbliebenen Standortregionen weitere geologische Untersuchungen. Die Lagerprojekte werden unter Einbezug der Standortregionen konkretisiert und Auswirkungen der Lager auf Gesellschaft und Wirtschaft vertieft untersucht. Um das Jahr 2024 wird die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau der geologischen Tiefenlager einreichen. Über die Rahmenbewilligung entscheiden der Bundesrat und das Parlament Ende der 2020er-Jahre. Dieser Entscheid untersteht dem nationalen fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Stimmbürger/innen voraussichtlich 2030/31 über die Rahmenbewilligungsgesuche. Erst dann steht fest, wo die geologischen Tiefenlager gebaut werden können.



Text: Bundesamt für Energie

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