Die Einspeisetarife für Solarstrom sinken weiter. Grafik: VESE

VESE: Manöver der Netzbetreiber bei den Solarstromvergütungen für 2018

(Anzeige) Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), Betreiber des Vergleichsportals der Einspeisevergütungen pvtarif.ch, appelliert an den Bundesrat, dem Druck einiger grossen Netzbetreiber nicht nachzugeben, und die Energieverordnung bei den Vergütungen keinesfalls abzuschwächen.


Nach der Annahme der Energiestrategie 2050 sollte eigentlich alles klar sein: Statt dem Marktpreis gelten neu die Gestehungskosten als Referenzpreis für die Höhe der Vergütung von eingespeister Energie. So stand es zummindestens im Entwurf der Verordnung, welche zum Zeitpunkt der Volksabstimmung am 21. Mai vorlag. Diese Regelung hätte eine Anhebung der heute bei einzelnen Netzbetreiben sehr tiefen Vergütungen bewirken sollen. Dies weil die Gestehungskosten der Netzbetreiber allgemein deutlich über den sogenannten Marktpreisen liegen, also über den Preisen für international gehandelten Graustrom.

Es jedoch ist davon auszugehen, dass diese Formulierung im Verordnungsentwurf verschiedenen Netzbetreibern nicht gefällt. Sie sind daran vor und hinter den Kulissen zu versuchen, bis zum November – dem angekündigten Zeitpunkt der Veröffentlichung der definitven Verordnung – den Bundesrat noch umzustimmen.

Netzbetreiber

2017

2018

Unterschied

 

Rp./kWh

Rp./kWh

%

BKW (Kt. BE +JU)

4.00

(*)

 -

SAK (St. Gallen-Appenzell)

4.45

4.23

-5%

EKZ (Kt. ZH)

6.24

5.54

-11%

EWZ (Stadt Zürich)

7.91

7.91

0%

Romande Energie (Kt. VD)

8.83

8.16

-8%

CKW (Zentralschweiz)

9.00

9.00

0%

Stadtwerke Winterthur

11.78

10.78

-8%

EWL (Region Luzern)

14.00

11.00

-21%

Viteos (Neuchâtel)

11.84

11.84

0%

Schweizer Durchschnitt

9.00

 -

-

Tarife 2017 und angekündigte Tarife 2018 für die Vergütung für Strom aus einer PV-Anlage von 10 kWp, in Rp/kWh (*: die BKW gibt ihren Tarif 2018 erst nach Veröffentlichung der definitven Verordnung bekannt).

Ein Zeichen setzten!
Vor diesem Hintergrund veröffentlichten gleich mehrere grosse Netzbetreiber – darunter auch einige, welche schon bisher sehr tiefe Vergütungen ausgerichtet haben – per Ende August weitere Absenkungen ihrer Vergütungen für 2018. Die betroffenen Unternehmen begründen diese Massnahmen mit den üblichen vermarktungstechnischen und wirtschaftlichen Argumenten. Die Vermutung liegt aber nahe, dass mit solchen Ankündigungen vor allem ein Zeichen gesetzt wird: Die betroffenen Unternehmen demonstrieren dem Bundesrat, dass sie mit der vorliegenden Verordnung nicht einverstanden sind. Und sie zeigen mit diesen vorzeitigen Ankündigungen auch, dass sie bereit sind, dagegen auf die Barrikaden zu gehen.

Angemessene Vergütung sehr wohl möglich
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), eine Fachgruppe der SSES, bedauert diese Haltung. Zumal die betroffenen Netzbetreiber alle mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören, welche bei der Energiewende eigentlich eine Vorbildrolle einnehmen sollte. Der VESE weist zudem gerne darauf hin, dass andere grosse Netzbetreiber ihre Vergütungen im 2018 auf hohen Niveau beibehalten wollen. Deren Vergütungen sind zum Teil mehr als doppelt so hoch als die Tarife am unteren Ende der Skala. Dies beweist ganz klar, dass es einem Netzbetreiber sehr wohl möglich ist, für erneuerbaren Strom der unabhängigen Produzenten eine angemessene Vergütung zu bezahlen – wenn der Wille dazu vorhanden ist.

Für den VESE ist die Durchsetzung von fairen Einspeisevergütungen in der ganzen Schweiz eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende, und er appelliert in diesem Sinne an den Bundesrat, in diesem Punkt keinesfalls nachzugeben.


Über pvtarif.ch
Dieses von VESE initiierte und von EnergieSchweiz mit unterstützte Projekt hat zum Ziel, für Transparenz bei den Rückliefertarifen in der Schweiz zu sorgen - siehe auch www.pvtarif.ch

Text: Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE

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2 Kommentare

Stefan Heimers

Wenn man sich an den Marktpreisen orientiert, dann sollte man für die Vergütung den Tag und die Nacht separat anschauen. Solarenergie wird nicht nachts produziert, wo die Marktpreise meist sehr tief sind. Ein Jahresmittelwert ist deshalb nicht gerecht. Solarenergie ersetzt teuren Tagstrom und entlastet die Netze, indem die Bedarfsspitze über Mittag dezentral, nahe beim Verbraucher, gedeckt wird.

Max Blatter

"Durchsetzung von fairen Einspeisevergütungen" deklariert der VESE als Ziel. Wer könnte anderer Meinung sein! Aber was sind faire Vergütungen? Für die Elektrizitätswerke muss die Vergütung vergleichbar sein mit dem Preis für gleichwertige elektrische Energie aus anderen Ressourcen - vergleichbar auch hinsichtlich der Verfügbarkeit, die beim PV-Strom wegen der Witterungsabhängigkeit nicht berauschend ist. Für die Betreiberinnen und Betreiber von PV-Alagen muss die Vergütung kostendeckend sein. Das erste spiegelt sich wohl etwa im tiefsten aufgelisteten Preis von 4 Rp/kWh wieder, das zweite im höchsten Preis, also gegen 12 Rp/kWh. Aus meiner Sicht ist das erste ein Verhinderungspreis, das zweite ein nicht wettbewerbsgerechter Förderpreis. Zu einem fairen Preis muss man sich in ebenso fairen und konstruktiven Gesprächen finden - ich denke, dass die 8 bis 9 Rp/kWh von EWZ, Romande Énergie und CKW da nicht schlecht liegen. Auch über technische Lösungen muss man nachdenken - warum nicht z.B. ein besserer Tarif, wenn eine PV-Anlage mit einem vom Elektrizitätswerk steuerbaren Batteriespeicher gekoppelt ist? Schlecht ist in jedem Fall scheuklappenmässiges Lobbyieren - egal von welcher Seite.

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