In der Etappe 3 des SGT wird die Nagra die Standorte der Tiefenlager vorschlagen und Rahmenbewilligungsgesuche vorbereiten. Auf das ENSI kommen damit einige neue Aufsichtstätigkeiten zu.

ENSI: Konkretisiert Aufsicht über geologische Tiefenlager

(ENSI) Im Positionspapier „Aufsicht über geologische Tiefenlager“ äussern sich der Rat und die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI unter anderem zur Rollenteilung zwischen dem ENSI und den Aufsichtspflichtigen. Nach der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager SGT, die Ende 2018 abgeschlossen sein soll, ändern sich die Aufgaben des ENSI.


Sie gehen dann vermehrt von der Aufsicht über die Standortsuche hin zur Aufsicht über die Entwicklung und den Bau eines Tiefenlagers.

Neue Aufsichtstätigkeiten
In der Etappe 3 des SGT wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra die Standorte der Tiefenlager vorschlagen und Rahmenbewilligungsgesuche vorbereiten. Auf das ENSI kommen damit einige neue Aufsichtstätigkeiten zu. Neben der Prüfung der Standortvorschläge wird es insbesondere die erdwissenschaftlichen Untersuchungen bei den Sondierbohrungen, die Erkundung untertage sowie die Weiterentwicklung der Lagerkonzepte im Hinblick auf die spätere Realisierung verfolgen.

Fünf Grundsätze zu den Aufgaben des ENSI
Anhand von fünf Grundsätzen werden die Aufgaben des ENSI bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen erläutert. Insbesondere präzisiert das Positionspapier, dass die Aufsicht über geologische Tiefenlager andere Anforderungen an das ENSI stellt als die Aufsicht über Atomanlagen. Des Weiteren thematisiert es die Rollenverteilung zwischen dem ENSI und den Entsorgungspflichtigen und die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen.

Grundsätze zur Aufsicht über geologische Tiefenlager

  • Aufsicht: Die Anforderungen an die Aufsicht im Bereich geologische Tiefenlager unterscheiden sich wesentlich von den Anforderungen, die für die Aufsicht über die in Betrieb stehenden Kernanlagen gelten.
  • Richtlinien: Das ENSI konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben auf Richtlinienstufe und gibt Schutzziele, Leitsätze und Sicherheitskriterien vor.
  • Rollenteilung Entsorgungspflichtige: Die Entsorgungspflichtigen entwickeln Lösungsvorschläge für die Realisierung geologischer Tiefenlager. Die zentrale Aufgabe des ENSI besteht darin, die vorgeschlagenen Lösungen fachtechnisch zu begutachten und dabei zu beurteilen, ob die Schutzziele, Leitsätze und Sicherheitskriterien eingehalten werden.
  • Umgang mit Anspruchsgruppen: Das ENSI nimmt sicherheitstechnische Fragestellungen aller Anspruchsgruppen frühzeitig auf und berücksichtigt sicherheitsrelevante Aspekte in seiner Aufsichtstätigkeit.
  • Gesetzgebung: Gelangt das ENSI zur Auffassung, dass Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen nötig werden könnten, informiert es die zuständigen Bundesbehörden.

Positionspapier „Aufsicht über geologische Tiefenlager“ >>

Text: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

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