Die Windräder auf dem Grenchenberg drehen allerdings noch nicht. Abzuwarten bleiben insbesondere der Entscheid des Bundesgerichts und der mögliche Weiterzug des heute getroffenen Beschwerdeentscheides an das kantonale Verwaltungsgericht.

Solothurner Regierung: Gibt grünes Licht für Windenergie vom Grenchenberg

(PM) Nutzungsplanung für einen Windpark auf dem Grenchenberg genehmigt und das zugehörige Rodungsgesuch bewilligt. Dagegen erhobene Beschwerden und Einsprachen lehnt er ab.


Im kantonalen Richtplan ist der Grenchenberg bereits seit 2011 als möglicher Standort für einen Windpark vorgesehen. Die Städtischen Werke Grenchen (SWG) wollen auf dem Grenchenberg einen Windpark mit sechs Windenergieanlagen errichten. Gegen die entsprechenden Nutzungspläne (Teilzonen- und Gestaltungsplan sowie Erschliessungsplanung) als auch gegen das Rodungsgesuch gingen diverse Einsprachen ein.

Entscheide des Gemeinderates
Einsprachen, die sich gegen die Nutzungsplanung richteten, wies der Gemeinderat bereits Ende Juni 2015 ab oder trat nicht auf diese ein. Gleichzeitig beschloss er die Nutzungspläne und überwies diese dem Regierungsrat zur Genehmigung. Dabei nahm er eine einzige Korrektur vor: die zulässige Höhe der Anlagen solle maximal 160 Meter betragen und nicht wie ursprünglich vorgesehen 180 Meter.

Entscheide des Regierungsrates
Gegen die Einspracheentscheide des Gemeinderates gingen beim Regierungsrat fristgerecht fünf Beschwerden ein. Eine wurde in der Folge wieder zurückgezogen. Auf zwei wurde wegen nicht oder zu spät geleistetem Kostenvorschuss nicht eingetreten.

Auf die Sammelbeschwerde von 153 Anwohnerinnen und Anwohnern Grenchens und Bettlachs aus dem Umkreis des Vereins „Pro Grenchen“ trat der Regierungsrat am 10. Januar 2017 nicht ein. Dies mit der Begründung, sie seien nicht zu einer Beschwerde legitimiert, sie seien vom Projekt nicht mehr betroffen als andere Grenchner/innen oder Bettlacher/innen. Der Rechtsstreit ist mittlerweile beim Bundesgericht hängig.

Und das ist heute neu
Der Regierungsrat hat über die letzte noch hängige Beschwerde befunden. Diese wurde vom Schweizerischen und vom Solothurnischen Vogelschutzverband gemeinsam eingereicht. Ihr Antrag: die Planung sei nicht zu genehmigen. Im Zentrum standen dabei Anliegen des Vogel- und Fledermausschutzes. Es ist bekannt, dass Windenergieanlagen bei Vögeln und Fledermäusen Opfer fordern. Der Regierungsrat stuft das Projekt als gesamtes jedoch als umweltverträglich ein. Er weist die Beschwerde ab und genehmigt die Planung. Dabei hat er zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen jedoch weitergehende Schutz- und Ersatzmassnahmen angeordnet als sie von der Bauherrschaft bereits vorgesehen waren. In diesem Zusammenhang hat er auch die geplanten Rodungen bewilligt und die dagegen gerichteten Einsprachen, sofern er darauf eingetreten war, abgewiesen. Bei der Gesamtbeurteilung des Projekts war nicht zuletzt auch die vom Schweizer Volk jüngst bestätigte Energiestrategie 2050 von Bedeutung.

Noch kann nicht gebaut werden
Die Windräder auf dem Grenchenberg drehen allerdings noch nicht. Abzuwarten bleiben insbesondere der Entscheid des Bundesgerichts und der mögliche Weiterzug des heute getroffenen Beschwerdeentscheides an das kantonale Verwaltungsgericht. Auch die erforderlichen Baubewilligungen stehen noch aus.

Windpark Grenchenberg

Text: Kanton Solothurn

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