Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Bayern hatte die Länderöffnungsklausel bei den Verhandlungen über das EEG 2017 durchgesetzt. Ohne die Erweiterung der Flächenkulisse wären Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem EEG 2017 nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen und Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig.
Vor allem in Ostdeutschland
Auf den geeigneten Flächen dieser Kategorien wurden in den letzten Jahren bereits in erheblichem Umfang Photovoltaikanlagen errichtet. Geeignete und kostengünstige Flächen unter dieser Kulisse werden in Bayern mittlerweile knapp. Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können.
Maximal 30% der gesamten Fläche
Um eine übermässige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu verhindern, dürfen jährlich maximal dreissig Projekte auf Acker- und/oder Grünlandflächen in den konkreten Ausschreibungsrunden von der Bundesnetzagentur bezuschlagt werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. Aigner: „Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen.“
Text: ee-news.ch, Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
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