Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra den Kenntnisstand im Hinblick auf die definitive Standortwahl in Etappe 3 des SGT vertiefen.

BFE: Sondiergesuche für Jura Ost liegen öffentlich auf

(BFE) Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat im September 2016 die Sondiergesuche für die Regionen Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Nun startet die öffentliche Auflage der Gesuche zu Jura Ost.


Ende September 2016 hatte die Nagra je acht Gesuche für die beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost eingereicht. Ab dem 27. Februar 2017 liegen die Gesuche zur Standortregion Jura Ost während 30 Tagen öffentlich auf. Die Gesuche zur Standortregion Zürich Nordost werden voraussichtlich ab dem 13. März 2017 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage haben die vom Projekt Betroffenen die Möglichkeit, Einsprache zu erheben. Zuständig für den Entscheid über die von der Nagra eingereichten Sondiergesuche ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Bewilligungen für die Sondierbohrungen in den beiden Regionen liegen voraussichtlich Mitte 2018 vor.

Mit den Sondierbohrungen wird die Nagra den Kenntnisstand im Hinblick auf die definitive Standortwahl in Etappe 3 des SGT vertiefen.

Ablauf der Bewilligungsverfahren für die
Sondierbohrungen

  • Für jedes Gesuch wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt.
  • Parallel zur öffentlichen Auflage fordert das BFE den jeweiligen Standortkanton sowie die betroffenen Fachbehörden des Bundes auf, zu den Gesuchen Stellung zu nehmen (Art. 53 Abs. 1 des Kernenergiegesetzes und Art. 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes).
  • Anschliessend erhält die Nagra Gelegenheit, zu den relevanten Einsprachen Stellung zu nehmen. Danach werden alle Einsprachen und die Stellungnahmen der Nagra den Fachbehörden des Bundes bekanntgegeben.
  • Eingaben von Verfahrensbeteiligten - wie die Stellungnahmen der Kantone und der Fachbehörden des Bundes - werden den Verfahrensparteien bekanntgegeben (rechtliches Gehör).
  • Gemäss aktuellem Zeitplan wird das UVEK die Bewilligungen für die beantragten Sondierbohrungen Mitte 2018 erteilen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  • Diese Bewilligungen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Dessen Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Sondiergesuche Jura Ost >>

Text: Bundesamt für Energie

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1 Kommentare

Willi Höhener

Auf der ganzen Welt laufen Bestrebungen, die Abfälle wieder zu verwerten. Russland hat die Möglichkeit bereits. In China geht der erste Reaktor noch dieses Jahr in Betrieb. In wenigen Jahren sollen mit dem Flüssigsalz-Reaktor oder dem Bleigekühlten schnellen Reaktor noch bessere Reaktoren marktreif sein. Obwohl jeder, der nur ein wenig von Energie versteht einsieht, dass mit den neuen, erneuerbaren Energien der Bedarf nicht ganzjährig gedeckt werden kann reden das BFE und viele Parlamentarier nur von der Energiewende. Wollt ihr von den schlechten Erfahrungen von Deutschland nichts wissen.

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