Inwieweit die für das Jahr 2015 fixierten sektoralen Zwischenziele eingehalten worden sind, kann erst bei Vorliegen der Daten des Treibhausgasinventars im Frühling 2017 festgestellt werden.

Klimaschutz: Bundesrat stimmt Pariser Abkommen zu und legt künftige Eckwerte fest

(Bundesrat) An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Pariser Klimaschutz-Abkommen zugestimmt. Es regelt die internationale Klimapolitik nach dem Jahr 2020. Zudem hat der Bundesrat die Eckwerte für die nationale Klimapolitik von 2021 bis 2030 festgelegt. So beabsichtigt er, das CO2-Gesetz zu revidieren. Die Vernehmlassung dazu soll Ende Sommer beginnen.


Das im Dezember 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedete Klimaschutz-Abkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, Reduktionsziele einzureichen, eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln und die Finanzflüsse klimafreundlich auszurichten (siehe Link Das Abkommen von Paris). Bundesrätin Doris Leuthard wird das Abkommen für die Schweiz am 22. April 2016 in New York unterzeichnen. Vorausgesetzt das Parlament genehmigt das Abkommen, wird die Schweiz ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken, beim UNO-Klimasekretariat bestätigen.

Nationale Umsetzung im CO2-Gesetz
Für die nationale Umsetzung des Abkommens ist eine Revision des CO2-Gesetzes nötig. Der Bundesrat hat heute die groben Linien vorgezeichnet: Mindestens 30 Prozent der Reduktionen bis 2030 sind durch Massnahmen im Inland zu erzielen. Die restlichen 20 Prozent, die zur Einhaltung des Gesamtziels von 50 Prozent nötig sind, können durch Emissionsverminderungen im Ausland erbracht werden. Die Ziele sollen mit einer Verstärkung der bewährten Instrumente erreicht werden:

  • Weiterführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe, die je nach Entwicklung der Emissionen angehoben wird, mit der Möglichkeit für treibhausgasintensive Unternehmen, sich zu befreien;
  • Emissionshandelssystem zwischen grossen Unternehmen, das nach Möglichkeit vor 2020 mit demjenigen der EU verknüpft werden soll (ein entsprechendes Abkommen wurde Anfang Jahr paraphiert);
  • Pflicht der Treibstoffimporteure, einen Teil der Verkehrsemissionen mit Massnahmen im In- und neu auch im Ausland zu kompensieren;
  • Weiterführung der Vorschriften zur Verminderung der Treibhausgasemissionen bei Personenwagen im Einklang mit der EU;
  • Befristete Weiterführung des Gebäudeprogramms, mittelfristige Ablösung durch subsidiäre CO2-Vorschriften in Abhängigkeit eines Absenkpfads;
  • Technologiefonds zur Gewährung von Bundesbürgschaften an innovative Unternehmen;
  • Weiterführung der rechtlichen Grundlagen für Bildungs- und Kommunikationsmassnahmen;
  • Weiterentwicklung der nationalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.

Für die Überprüfung der Zielerreichung und die Feinabstimmung der Massnahmen will der Bundesrat wie bis anhin Zwischenziele für den Gebäude-, den Verkehrs- und den Industriesektor festlegen sowie neu auch für die Landwirtschaft, die über die Agrarpolitik einen Reduktionsbeitrag leisten soll.

Die Gesetzesrevision unterstützt die Energiestrategie 2050 und steht im Einklang mit der Vorlage für einen neuen Verfassungsartikel zum Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Sie wird zusammen mit dem Abkommen von Paris und der Verknüpfung des Emissionshandels mit der EU, der insbesondere für den Einbezug des Flugverkehrs eine Gesetzesanpassung erfordert, Ende Sommer in die Vernehmlassung geschickt.

Reduktionsziel 2020: erste Standortbestimmung im Jahr 2017
Inwieweit die für das Jahr 2015 fixierten sektoralen Zwischenziele eingehalten worden sind, kann erst bei Vorliegen der Daten des Treibhausgasinventars im Frühling 2017 festgestellt werden. Dann wird der Bundesrat anhand von aufdatierten Perspektiven beurteilen, ob das Reduktionsziel für das Jahr 2020 erreicht werden kann. Bis dahin müssen gemäss geltendem CO2-Gesetz die Treibhausgasemissionen in der Schweiz gegenüber 1990 um 20 Prozent sinken.

Der Bundesrat hat ausserdem den Bericht zur Wirkung des Gebäudeprogramms zuhanden des Parlaments gutgeheissen. Eine Evaluation der ersten fünf Jahre von 2010 bis 2014 hat gezeigt, dass die CO2-Reduktionsleistung unter den Erwartungen blieb (siehe Kasten). Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wird das Gebäudeprogramm finanziell aufgestockt und neu ausgerichtet.

Schliesslich hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung einen Bericht verabschiedet, der die technischen Elemente für die Überprüfung der Zielerreichung der aktuellen Periode unter dem Kyoto Protokoll (2013-2020) definiert. Der Bericht wird im April 2016 beim UNO-Klimasekretariat eingereicht. Für den Zeitraum 2013-2020 hat sich die Schweiz im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Treibhausgase um durchschnittlich 15,8 Prozent zu senken. Dieses Ziel steht im Einklang mit dem CO2-Gesetz. Für die Zielerreichung dürfen ausländische Emissionsverminderungszertifikate und die Änderung des Kohlenstoffvorrats im Schweizer Wald und in Holzprodukten angerechnet werden. 


Kasten Erzielte Wirkung in den ersten fünf Jahren des Gebäudeprogramms
Das Gebäudeprogramm ist ein wichtiges energie- und klimapolitisches Instrument. Es wird vom Bund und den Kantonen finanziert und besteht aus zwei Teilen. Eine Evaluation der ersten fünf Jahre von 2010 bis 2014 hat gezeigt, dass die CO2-Wirkung geringer als erwartet ausfällt: Während Programmteil A, der die Sanierung der Gebäudehülle national einheitlich fördert, die Erwartungen leicht übertroffen hat, erzielte Teil B, mit dem der Bund die kantonalen Förderprogramme für den Einsatz von erneuerbaren Energien, die Abwärmenutzung und die Gebäudetechnik unterstützt, nur etwa die Hälfte der erwarteten CO2-Reduktion. Eine der Ursachen liegt darin, dass kantonale Förderbudgets aus Spargründen gekürzt werden mussten. In manchen Kantonen wurden zudem die bereitgestellten Mittel nicht nachgefragt.

Die Fördereffizienz des Programms (Förderkosten pro reduzierte Tonne CO2) lag mit 65 Franken höher als ursprünglich angenommen. Zudem zeigt sich als indirekte Wirkung eine Beschleunigung des technologischen Fortschritts. So sind heute dreifach verglaste Fenster Standard und werden auch ohne Förderung eingesetzt.



Zusätzliche Verweise:


Text: Der Bundesrat

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