Zudem führen sie die Kosten für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung als Aktiva in den Bilanzen, was laut dem unabhängigen Finanzexperten Kaspar Müller nach Obligationenrecht illegal ist. Im Dezember gaben die Betreiber schliesslich bekannt, künftig eine «einfachere» Methode anzuwenden und die Bilanzierung auf Marktwerten auszuweisen. Damit ist das Ziel nur halbwegs erreicht, es werden nach wie vor zu amortisierende Kosten als Aktivposten aufgeführt. «Der Wechsel in der Rechnungslegung ist ein erster richtiger Schritt, aber die Begründungen sind teilweise fachlich falsch, und sollen vom Straftatbestand der Urkundenfälschung ablenken», sagt Müller.
WOZ-Interview mit Kaspar Müller «Schleunigst sanieren oder Konkurs anmelden»
Axpo und Alpiq korrigieren Bilanzmanipulation bei Kernkraftwerken – halbwegs >>
Text: Allianz Atomausstieg
0 Kommentare