Die vorliegende Richtplananpassung sieht im Berner Oberland, im höheren Mittelland und im Seeland zusätzliche Räume vor, die aus kantonaler Sicht als Windparkstandorte in Frage kommen

Kanton Bern: Richtplananpassung Windenergie – Stellungnahmen bis 3. Juni

Aufgrund von zwei Motionen hat der Berner Regierungsrat die im Kantonalen Richtplan bezeichneten Windenergieprüfräume und die für die Windenergieplanung massgebenden Rahmenbedingungen überprüft.


Die vorliegende Richtplananpassung sieht im Berner Oberland, im höheren Mittelland und im Seeland zusätzliche Räume vor, die aus kantonaler Sicht als Windparkstandorte in Frage kommen und die durch die Regionalkonferenzen und Planungsregionen in einem nächsten Schritt genauer auf ihre Eignung geprüft werden sollen.  Die Anpassung der Massnahme C_21 wird nun der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung unterzogen. Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung können bis am 3. Juni 2016 per Mail an kpl.agr@jgk.be.ch gesendet werden. Suisse Eole wird dazu auch eine Stellungnahme einreichen.


Zu den Informationen im Detail:

Gegenstand der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung sind nur die markierten Stellen.

Text: Kanton Bern

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