Industrielle Energieeffizienz: Bundesregierung verschläft Riesenchance

(PM) Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Ressortabstimmung für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeleitet. Der noch unveröffentlichte Entwurf für das neue EEG konzentriert sich auf die Förderung erneuerbarer Energien. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, versäumt die Bundesregierung dabei, Fehlanreize in der Besonderen Ausnahmeregelung für stromkostenintensive Unternehmen zu korrigieren.


Diese machen Energiesparmassnahmen in der Industrie wirtschaftlich in vielen Fällen unattraktiv bemängelt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (Denefff).

Riesenchance vertan
Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (Denefff): „Die Energieeffizienzziele der Bundesregierung werden voraussichtlich massiv verfehlt. Die Novellierung des EEG bietet eine Riesenchance, im Industriebereich vorwärts zu kommen. Wir wundern uns sehr, dass die Bundesregierung diese Chance verstreichen lassen will.“

Falscher Anreiz
Unternehmen, deren Stromkosten mehr als 17 bzw. 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung betragen, können die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG in Anspruch nehmen. Sie zahlen anders als die Bürger und die restlichen Unternehmen nicht 6.345 Cent sondern höchstens 0.953 Cent EEG-Umlage pro Kilowattstunde[1]. Eine finanzielle Entlastung dieser Unternehmen ist aus Sicht der Denefff zwar unbedingt notwendig, damit sie im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen können. Jedoch sollte im Gegenzug sichergestellt werden, dass die begünstigten Energiemengen so effizient wie möglich genutzt werden. Die derzeitige Regelung erreicht das Gegenteil: Verbrauchen die begünstigten Unternehmen weniger Strom durch Energieeffizienzmassnahmen, dann riskieren sie unter die Zugangsschwelle für die Begünstigung zu geraten. Dadurch besteht ein Anreiz, Energieeffizienzmassnahmen zu vermeiden und Energieeffizienzvorreiter werden bestraft.

Dieser Fehlanreiz wird seit Jahren von vielen Seiten kritisiert. Auch die Bundesregierung selbst hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die begünstigten Unternehmen Energieeffizienzfortschritte erzielen sollen, soweit dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll möglich ist. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung in der derzeit geltenden Fassung des EEG, die es ermöglicht, Vorgaben zur Festlegung von Effizienzanforderungen zu machen, blieb jedoch ungenutzt.

Kennzahlen für Querschnitts- und Branchentechnologien
Die Denefff schlägt vor, Kennzahlen für Querschnitts- und Branchentechnologien einzuführen, an Hand derer sich Effizienzpotenziale und -fortschritte bewerten lassen – und die Gewährung der Ausnahmen hieran auszurichten. Mit den Ressortgesprächen hat die Bundesregierung die Gelegenheit, diesen Vorschlag aufzugreifen, den Koalitionsvertrag umzusetzen und so ihren Energieeffizienzzielen näher zu kommen.

Text: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff)

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