Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt in diesem Zeitraum mit etwa 3‘564 Megawatt erneut oberhalb des Zubaukorridors.
Stärkere Absenkung bei Korridor-Überschreitung
Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2‘400 bis 2‘600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0.4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 400 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 600 Megawatt sogar ansteigt.
Basisdegression bei Biomasse
Bei Biomasse bewegt sich der Zubau innerhalb des Bezugszeitraumes mit 25 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt ,ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0.5 Prozent gekürzt wird.
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Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNA)
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