ERP steht den Herstellern als Bevollmächtigter zur Verfügung und organisiert die gesetzliche Rücknahme von PV-Modulen. ©Bild: ERP

Elektrogesetz: Neue gesetzliche Pflichten für Produzenten von PV-Modulen

(PM) In der ersten Jahreshälfte 2016 treten wichtige Regelungen aus dem novellierten deutschen Elektrogesetz (ElektroG) in Kraft. Die European Recycling Platform (ERP) erklärt, welche Herausforderungen auf Produzenten und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zukommen und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. So bietet ERP PV-Produzenten ein Komplettangebot zur Rücknahme aller Teile einer PV-Anlage an.


Seit der Gesetzesänderung müssen alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, einen Bevollmächtigten benennen, der für sie bei der zuständigen Stelle Stiftung ear die erforderlichen Registrierungen beantragt.

ERP als Bevollmächtigter
„ERP ist bereits auf die neuen Anforderungen vorbereitet und übernimmt als Bevollmächtigter ab sofort vollumfänglich die Verpflichtungen des Herstellers aus dem ElektroG. So können sich die Produzenten voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren“, sagt Michael Gormann, Geschäftsführer der European Recycling Plattform in Deutschland.

Um keine gesetzlichen Fristen zu versäumen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten: Alle neu in den deutschen Markt eintretenden, ausländischen Hersteller ohne Niederlassung müssen sofort – bzw. zusammen mit der Registrierung bei der Stiftung ear – den Bevollmächtigten benennen. Hersteller ohne deutsche Niederlassung, die sich schon vor Inkrafttreten des neuen ElektroG (am 24. Oktober 2015) bei der Stiftung ear registriert hatten, haben für die Benennung eines Bevollmächtigten prinzipiell bis zum 24. April 2016 Zeit, dürfen aber bis dahin keine weitere Marke oder Geräteart auf den Markt bringen. Wer vor diesem Datum neue Marken oder Gerätearten in Deutschland registrieren möchte, muss ebenfalls unverzüglich einen Bevollmächtigten benennen.

Komplettangebot zur Rücknahme aller Teile einer PV-Anlage
Am 1. Februar 2016 läuft zudem die Übergangsfrist des ElektroG zur Registrierung von PV-Modulen aus. Das bedeutet für Hersteller, Wiederverkäufer und Importeure: Wer sich und seine Produkte bis zum Stichtag noch nicht bei der Stiftung ear registriert hat, darf keine PV-Module auf den Markt bringen. ERP bietet PV-Produzenten ab sofort ein Komplettangebot zur Rücknahme aller Teile einer PV-Anlage wie Module, Wechselrichter oder Batteriespeicher. Von Registrierung, Berichtswesen und Mengenmeldungen bis hin zur Organisation von Sammlung und Rücknahme steht ERP Herstellern und Inverkehrbringern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zur Seite.

Weitere Informationen >>

Text: European Recycling Platform (ERP)

Artikel zu ähnlichen Themen

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen