Bei den bleihaltigen Batterien dürfen die Mitglieder von Swissolar davon ausgehen, dass rasch eine Branchenlösung zur Gebührenbefreiung gefunden wird. Bei den Lithiumbatterien werden die Hürden für eine Gebührenbefreiung wesentlich höher sein.

Swissolar: Gebührenpflicht auf Batterien

(Swissolar) In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (Zollinland) ist auf jeder erstmals in Verkehr gebrachten Batterie eine obligatorische Gebühr, eine so genannte vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Batterien, zu entrichten.


Dies unabhängig davon, ob die Batterie lose oder eingebaut in einem Gerät oder in einer Anlage – so beispielsweise auch als Energiespeicher in einer Solaranlage – in Verkehr gebracht wird. Damit diese obligatorische Gebühr erhoben werden kann, besteht eine gesetzliche Meldepflicht für alle in Verkehr gebrachten Batterien.  

Die Inobat (Interessenorganisation Batterieentsorgung) ist vom Bundesamt für Umwelt mit dem Vollzug dieser Gebührenpflicht beauftragt. Konkret erhebt, verwaltet und verwendet sie die Gebühr. Mit den Gebührengeldern kommt sie für die Kosten auf, welche für die Sammlung, den Transport, das Recycling gebrauchter Batterien und die Information an die Bevölkerung anfallen.

Auf Gesuch hin kann die Inobat Inverkehrbringer von Fahrzeug- und Industriebatterien von der Gebührenpflicht befreien, wenn diese im Rahmen einer Branchenlösung eine umweltverträgliche Entsorgung der Batterien und die Deckung der gesamten Entsorgungskosten gewährleisten können (ChemRRV, Anhang 2.15). Die Meldepflicht bleibt aber auch im Falle einer Gebührenbefreiung bestehen.

Gespräche zwischen Swissolar Inobat
Bei den bleihaltigen Batterien dürfen die Mitglieder von Swissolar davon ausgehen, dass rasch eine Branchenlösung zur Gebührenbefreiung gefunden wird. Bleihaltige, gebrauchte Batterien lassen sich für die umweltgerechte Entsorgung relativ leicht in den entsprechenden Märkten absetzen, da der Rohstoff Blei der recycelten Batterien Erträge generiert. Mit diesem Verkaufserlös lassen sich die Kosten rund um die umweltgerechte Entsorgung decken. Bei den Lithiumbatterien werden die Hürden für eine Gebührenbefreiung aus verschiedenen Gründen wesentlich höher sein. Swissolar und die Inobat führen momentan entsprechende Abklärungen durch.

Am Swissolar-Anlass „Solar-Update Arbeitssicherheit bei Solaranlagen & Batteriespeicher für Photovoltaik“ vom Januar 2016 in Bern wird die die Inobat vor Ort sein und über weitere Einzelheiten informieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.inobat.ch.

Text: Swissolar

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