Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert eine von den AKW-Betreibern unabhängige Kostenberechnung, den Miteinbezug von Reserven und realistische Renditeziele. Grafik: SES

SES: Kostenbeiträge für Stilllegungs- und Entsorgungsfonds immer noch zu tief

(PM) Vorgestern hat die Verwaltungskommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds die neuen Beiträge festgelegt, die von den AKW-Betreibern in den nächsten fünf Jahren bezahlt werden müssen. Die Beiträge wurden zwar erhöht, dennoch werden bei der Kostenbeurteilung für Stilllegung und Entsorgung nach wie vor grobe Fehler begangen. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert die sofortige Behebung dieser Mängel, damit die AKW-Betreiber ihre Kosten heute decken und nicht auf die zukünftigen Steuerzahler übertragen.


Alle fünf Jahre werden die Beiträge für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds neu festgelegt. Diese Beiträge werden von den AKW-Betreibern bezahlt, um die späteren Kosten der Stilllegung der Reaktoren und die Entsorgung der radioaktiven Abfällen bezahlen zu können. Die SES hat die Kostenstudien und die Fonds-Finanzierung unter die Lupe genommen und kommt zu folgendem Ergebnis:

AKW-Betreiber rechnen selber
Die Kostenstudie für Stilllegung und Nachbetriebsphase wird vom Interessensverband swissnuclear koordiniert, diejenige für die Abfallentsorgung von der Nagra selber durchgeführt. Swissnuclear ist der Branchenverband der AKW-Betreiber, die Nagra in deren Besitz. Die erwarteten Kosten werden also de facto durch die AKW-Betreiber selber berechnet. Diese stecken in einem Interessenskonflikt bzw. haben ein direktes betriebswirtschaftliches Interesse, die Kosten möglichst tief zu kalkulieren. Atomexpertin Sabine von Stockar kommentiert: «Es ist unhaltbar, dass die AKW-Betreiber die Kosten selber berechnen dürfen.»



Reserven fehlen
Sowohl bei der Stilllegung der Atomkraftwerke, als auch bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle handelt es sich um Grossprojekte mit denen man wenig bis gar keine Erfahrung hat. Beispielsweise existiert weltweit noch kein einziges Lager für hochradioaktive Abfälle. Die Planungshorizonte sind unendlich lang, was Kosten erfahrungsgemäss in die Höhe treibt1. Verschiedene Länder wie Belgien, Frankreich, Schweden, Slowakei, Spanien und die USA rechnen mit Risikozuschlägen von bis zu 75%. Die Schweiz hingegen rechnet ohne Reserven.

Unrealistische Renditeziele
Ausserdem schreibt die Stilllegung- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) ein zu hohes Renditenziel von 5% vor (nicht inflationsbereinigt), um die Fondsbeiträge festlegen zu können. Das ist, zumindest aus heutiger Sicht, komplett unrealistisch und bewirkt eine Unterdeckung der Fonds. Prof. Dr. Chesney und Dr. Maranghino-Singer vom Institut für Banking und Finance der Universität Zürich bekräftigen dies in ihrer Einschätzung. Die Rendite sei wahrscheinlich zu optimistisch und sie fügen hinzu: «Aus diesem Grund wäre es für die in absehbarer Zeit notwendige Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung der Schweizer AKW besser, wenn die Betreibergesellschaften ihre jährlichen Beiträge an die beiden Fonds erhöhen bzw. für die reale Rendite der tiefere BVG-Mindestzins von 1.5% als Referenzzinssatz herbeigezogen würde.»2

Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert eine von den AKW-Betreibern unabhängige Kostenberechnung, den Miteinbezug von Reserven und realistische Renditeziele, damit die AKW-Betreiber ihre Kosten heute decken und nicht auf den künftigen Steuerzahler überwälzen.

Zur SES-Stellungnahme zu KS11 und Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten >>
Zur Einschätzung Prof. DrChesney und Dr. Maranghino-Singer, Institut für Banking und Finance der Universität Zürich >>

Kostenwahrheit für Energiewende entscheidend
Soll der Umstieg von Atomenergie zu den erneuerbaren Energien gelingen, so ist eine korrekte Kostenberechnung aller Stromproduktionsarten entscheidend. Wird Atomstrom aufgrund zu tiefer Kostenschätzungen (Vgl. KS11) de facto weiterhin durch künftige Steuerzahler subventioniert, so werden die erneuerbaren Technologien am Markt weiterhin diskriminiert.

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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1 Kommentare

Georg Hanselmann

Das Gesetz, das Parlament und vorallem der Bundesrat muss ein Dekret erstellen, an das sich die AKW Betreiber zu halten habe, wenn sie nicht mit einer Busse in Milliardenhöhe. konfrontiert werden wollen. Da sieht mann deutlich wie unbrauchbar diese Gremien sind .

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