Bisher hatten Bertreiber von Erneuerbare-Energien-Projekten die Möglichkeit, neben der Inanspruchnahme steuerlicher Anreize den erzeugten Strom selbst zu veräussern, solange die maximale Kapazität der Projekte zehn MW nicht übersteigt. Darüber hinaus enthalten die Einführungsbestimmungen des Landes Präferenzregelungen für Komponenten regenerativer Energietechnologien.
Versteigerung von Konzessionen
Das neue Gesetz sieht vor, Windprojekte zukünftig über eine Versteigerung von Konzessionen zu fördern. Die zu versteigernden Stromerzeugungskontingente dürfen insgesamt nicht mehr als fünf Prozent des prognostizierten Verbrauchs im Strommarkt ausmachen. Die im Rahmen der Versteigerung vergebenen Verträge mit dem staatlichen EVU Transmisión Eléctrica (ETESA) haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Der Staatssekretär für Energie, Juan Urriola, verwies in diesem Zusammenhang auf die strategische Bedeutung der Windenergie insbesondere in den trockenen Jahreszeiten, in denen die Wasserkraftkapazitäten des Landes nicht die volle Leistung erbringen können.
Weitere Informationen: Meldung auf der Seite der Nationalversammlung>>, Gesetzentwurf (pdf) >>
Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien des deutschen Ministeriums für Wirtschaft und Technologie
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