Aus dem Zürcher Kantonsrat

(Swissolar) Gemäss einem Beschluss des Zürcher Kantonsrats ist Landschaftsschutz ist kein Grund, Solaranlagen abzulehnen.

Der Zürcher Kantonsrat nahm Anfang Februar zwei Solarvorstösse an: Der Bau von Solaranlagen (Strom und Wärme) darf nur noch auf wichtigen zeitgeschichtlichen Gebäuden eingeschränkt werden. Landschaftsschutz - vor allem bei Bauernsiedlungen und in Weilern - gilt nicht mehr als Ablehnungsgrund.

Im weiteren wurde eine Senkung der Mindestbeitragshöhe an Solaranlagen von bisher 3000 auf neu 2000 Franken beschlossen. Abgelehnt wurden dagegen ein Postulat, das 1000 neue Solardächer pro Jahr im Kanton fordert, sowie ein Postulat, das eine Steigerung der Photovoltaikanlagen im Kanton um rund das 30-Fache in zehn Jahren forderte.

Text: Swissolar, www.swissolar.ch

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