CO2-Gesetzes: griffige Inlandmassnahmen - Auslandabhängigkeit reduzieren - Arbeitsplätze schaffen

(A EE) Mit der Revision des CO2-Gesetzes bietet sich jetzt Gelegenheit, den Geldabfluss an politisch instabile Länder zu verringern und stattdessen in nachhaltige Arbeitsplätze in der Schweiz zu investieren.


Mit einer sinnvolle Klimapolitik werden positive Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Schweizer Wirtschaft nachhaltig wachsen, sich als einer der wichtigsten Werkplätze in den zukunftsträchtigen Märkten der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz positionieren und davon profitieren kann.

Am 7. März können die Parlamentarier mit der Revision des CO2-Gesetzes die Schweiz im Standortwettbewerb optimal positionieren. Aus Sicht der A EE Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind beim Geschäft 09.067 - CO2-Gesetz. Revision folgende vier Punkte von besonderer Wichtigkeit:

1 ) Reduktionsziel (Art. 3): Die Fassung des Nationalrates (Minderheit I) mit dem 20%-Inland-Reduktionsziel ist der minimale politische Kompromiss.
Ohne die Verknüpfung mit dem starken Inlandziel in Art. 3 gemäss dem Nationalrat sind Massnahmen nach Art. 23 (Kompensation bei Treibstoffen) oder Art. 26 (Brennstoffabgabe) faktisch ohne lenkende Wirkung. Art. 5 gemäss UREK-S erlaubt dem Bundesrat, maximal die Hälfte der Reduktionen mit Auslandszertifikaten zu kaufen. Mit dem 10 Prozent Inland-Reduktionsziel verbleibt eine wenig griffige Zielsetzung, die zielverbundenen Massnahmen bleiben ohne Wirkung.

Fazit: Mit dem UREK-S-Ziel von 10 Prozent im Inland verpasst die Schweizer Wirtschaft eine Chance. Anreize für Gebäudesanierungen bleiben gering. Die Minderheit II (Cramer) oder allenfalls die Minderheit I (Diener; entspricht Fassung Nationalrat) sind die massiv bessere Option für das Schweizer Gewerbe, die Innovation und den Standortwettbewerb.

2 ) CO2-Abgabe auf Brennstoffe (Art. 26): Unterstützung Minderheit Cramer
Lenkungsabgaben sind ein sehr wirksames Mittel zur Zielerreichung, speziell wenn die Abgaben an die Zielerreichung (Art. 3) gekoppelt werden. Fossile Brennstoffe sind in der Schweiz im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern praktisch steuerfrei. Die externen Klimakosten müssen deshalb mit der CO2-Abgabe internalisiert werden. Gemäss Bundesgerichtsbeschluss sind 90 CHF/t CO2 angemessen. Bisher betrug der Höchstsatz 210 CHF/t CO2. Dieser wurde in der Minderheit Cramer auf 180 CHF/t CO2 reduziert. Somit ist die Minderheit Cramer ein gemässigter Vorschlag.

3 ) CO2-Abgabe auf Treibstoffe (Art. 27): Einführung gemäss Bundesrat bzw. Minderheit Berset
Aufgrund von fehlenden Massnahmen im Treibstoffbereich gab es in diesem Bereich bis jetzt keinerlei klimapolitische Fortschritte. Eine Abgabe für Treibstoffe würde dies ändern.

4 ) Gebäudesanierungsprogramm (Art. 32): gemäss Mehrheit.
Die A EE gehörte zu den wichtigsten Promotoren des Gebäudeprogramms. Bereits im ersten Jahr des Programms wurden alle Programmittel vergeben. Selbst mit der vorgesehenen Programmittelaufstockung – welche bis 2019 beschränkt sind – würde es mehr als 40 Jahre dauern, bis alle Gebäude saniert worden sind. Um auch in Zukunft kosteneffizient und umfangreich Energie zu sparen und die Erdölabhängigkeit der Schweiz zu vermindern, ist eine Aufstockung sinnvoll.

>> Mehr Informationen zum CO2-Gesetz. Revision

>> Download A EE-Positionspapier zur Revision des CO2-Gesetzes (PDF)

Text: A EE Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

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