Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist die bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe ‚Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)‘ der deutschen Bundesnetzagentur. Dafür werden virtuelle Bilanzkreise genutzt. Über diese erfolgt die Zuordnung der geladenen Strommengen. Dabei werden die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann bgerechnet.
Fairer Wettbewerb und mehr Transparenz
Für Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick, ermöglicht das Durchleitungsmodell erstmals Wettbewerb an der Ladesäule. Darüber hinaus erlaube es Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO2-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können.
Das Durchleitungsmodell ermöglicht heute bereits einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen. Damit können E-Mobilist*innen an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede teilnehmende Ladesäule mitnehmen. Preise und Stromqualität werden transparent. Fairer Wettbewerb und damit auch verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen sollen so gefördert werden. Gleichzeitig erhalten die Betreiber für Installation, Betrieb und Wartung ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstellen soll. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur werde damit unabhängiger von staatlicher Förderung, so Lichtblick.
Durchleitungsmodell Voraussetzung für E-Lkw-Ausschreibungskonzept
Zuletzt machten das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die Autobahn GmbH des Bundes und die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur das Durchleitungsmodell beim E-Lkw-Ausschreibungskonzept an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen zur Voraussetzung.
Text: ee-news.ch, Quelle: Lichtblick
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