Die Verpflichtungen für den Einsatz von Notstromgruppen und das Reservekraftwerk Birr müssen zeitnah bereits vor der Wintersession benötigt. Bild: Cosmix/Pixabay

Finanzdelegation: Bewilligt weitere dringliche Kredite u.a. für Notstromgruppen und Begrenzung der Lärmemissionen in Birr

(FinDel) Für dringende Ausgaben im 2022 hat die FinDel CHF 16.5 Mio. für die Vorbereitungsarbeiten zum Einsatz von Notstromgruppen, CHF 15 Mio. vor allem für die Begrenzung der Lärmemissionen am Standort des Reservekraftwerks in Birr sowie CHF 10 Mio. für die Winter-Energiespar-Initiative des Bundes freigegeben. Den bestehenden Verpflichtungskredit für das Reservekraftwerk Birr hat sie um CHF 15 Mio. aufgestockt und für die Notstromgruppen einen neuen Verpflichtungskredit von CHF 46.5 Mio. bewilligt, damit der Bund zeitnah mehrjährige Verpflichtungen (2022 – 2026) eingehen kann. (Texte en français >>)


Anfang September hat die FinDel für die Bereitstellung des Reservekraftwerks in Birr einen dringlichen Verpflichtungskredit von CHF 470 Mio. für die Jahre 2022-2026 und einen dringlichen Nachtragskredit von CHF 160 Mio. für das Jahr 2022 genehmigt. Im Zusammenhang mit der Aktivierung des Rettungsschirms für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft hat sie ferner einem dringlichen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken und einem dringlichen Nachtragskredit von 4 Milliarden Franken für Finanzhilfen in Form eines Darlehens an die Axpo Holding AG zugestimmt.

Dringlichkeit der Kreditbegehren
Im Rahmen einer Nachmeldung zur Botschaft für den Nachtrag II zum Voranschlag 2022 (22.042) hat der Bundesrat der FinDel nun weitere dringliche Kredite zur Genehmigung unterbreitet. Er begründet die Dringlichkeit der Kreditbegehren damit, dass einerseits die Verpflichtungen für den Einsatz von Notstromgruppen und das Reservekraftwerk Birr zeitnah eingegangen werden müssen (Verpflichtungskredite) und andererseits die zusätzlichen Mittel für die Notstromgruppen und das Reservekraftwerk Birr sowie für die Winter-Energiespar-Initiative bereits vor einem Entscheid des Parlaments in der Wintersession benötigt werden (Nachtragskredite).

Durch die Bündelung von Notstromgruppen kann ein virtuelles Reservekraftwerk generiert und betrieben werden. Damit die gewünschte Leistung per Februar 2023 verfügbar wird, sind rasch Vorbereitungsarbeiten wie die Installation von Fernsteuerungsgeräten, Partikelfilter und schalldämpfenden Geräten, die Integration in die IT-Plattform von Swissgrid und die Durchführung von Tests umzusetzen. Dazu hat der Bundesrat der FinDel die dringliche Freigabe von CHF 16.5 Mio. (Nachtragskredit für 2022) und einen neuen Verpflichtungskredit von CHF 46.5 Mio. für die Jahre 2022-2026 beantragt. Die FinDel hat diesen nach eingehender Diskussion mit der Vorsteherin des UVEK und dem Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) zugestimmt.

Lärmemissionen von Reservekraftwerk
Um die Lärmemissionen des Reservekraftwerks am Standort in Birr zu begrenzen, den zuverlässigen Zugang zum Strom- und Gasnetz sicherzustellen und die Integration in das IT-System der Swissgrid zu ermöglichen, hat der Bundesrat der FinDel im dringlichen Verfahren eine Aufstockung des Nachtragskredits 2022 und des zugehörigen Verpflichtungskredits 2022-2026 um je CHF 15 Mio. beantragt. Die FinDel hat der Erhöhung zugestimmt. Die Mittel sollen insbesondere für Massnahmen eingesetzt werden, die eine rasche und spürbare Reduktion der Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung ermöglichen. Die FinDel erwartet vom Bundesrat, dass er alles Mögliche unternimmt, damit das Reservekraftwerk im Falle einer Strommangellage zeitgerecht ab Februar 2023 betrieben werden kann, dass er gleichzeitig aber auch möglichst wenige Ausnahmebestimmungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz im Rahmen der geplanten Verordnungsanpassungen beschliesst.

Winter-Energiespar-Initiative
Ende August hat der BR eine Winter-Energiespar-Initiative lanciert. Mit der Sparkampagne entstehen im BFE nicht amtsintern kompensierbare Kosten von CHF 10 Mio. Die FinDel hat diese Mittel im dringlichen Verfahren freigegeben, damit die Kampagne ohne Unterbruch weitergeführt werden kann.

Der Bundesrat hat den Finanzkommissionen die vier Kreditbegehren zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet (Art. 28 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 2 Finanzhaushaltgesetz FHG). Die Finanzkommission des Ständerats hat bereits getagt und beantragt ihrem Rat Zustimmung zu den vier Kreditbegehren. Die Finanzkommission des Nationalrats wird sich am 28. November mit der Nachmeldung befassen, das Parlament in der Wintersession.

Gemäss FHG kann der Bundesrat dringliche Verpflichtungskredite (Artikel 28) bzw. dringliche Nachtragskredite (Artikel 34) vor der Bewilligung durch die Bundesversammlung beschliessen. Hierfür bedarf er jedoch der Zustimmung der FinDel.

Die Finanzdelegation tagte am 21./22. November 2022 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ständeratspräsident Thomas Hefti, in Bern. Zu den dringlichen Krediten führte sie in Anwesenheit des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) eine Aussprache mit der Departementsvorsteherin des UVEK, dem Generalsekretär des UVEK und dem Direktor des BFE.

Text: Parlamentsdienste

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