Kerstin Andreae versteht nicht, warum Wasserstoff und andere Gase unter dem Oberbegriff ‚Gasförmige Energieträger‘ subsummiert werden, aber dennoch getrennte Herkunftsnachweise für beide Gruppen angelegt werden. ©Bild: Thomas Imo Photothek/Bdew

Bdew: Potenziale von Herkunftsnachweisen für den Aufbau eines Wasserstoffmarktes nutzen!

(PM) Im Deutschen Bundestag fand am 9. November eine Anhörung zur Einführung eines Herkunftsnachweis-Registergesetzes für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte statt. Mit dem geplanten Gesetz sollen EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des deutschen Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (Bdew), die an Anhörung teilgenommen hat, erklärt hierzu: 


„Ein über alle Sektoren einheitliches und europäisch harmonisierten Herkunftsnachweissystem ist wichtige Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung eines Marktes für erneuerbare und dekarbonisierte Gase, einschliesslich Wasserstoff. Unternehmen, die grünen Wasserstoff beziehen und vermarkten wollen, erhalten so einen sicheren Nachweis darüber, dass die ihnen Energie auf Basis von erneuerbaren Energien produziert wurde. 

Erheblicher bürokratischer Aufwand
Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des Registers ist jedoch mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und verschenkt viele Potenziale. So ist in der vorgeschlagenen Ausgestaltung keine Funktion ersichtlich, die über die Nutzung der Herkunftsnachweise als Testat für die Erneuerbaren-Eigenschaft hinausgeht. Es wird damit die Chance vertan, dass Abnehmer beispielsweise von grünem Wasserstoff die Herkunftsnachweise auch als Nachweis dafür nutzen können, dass sie vorgegebene Mengenziele bei der Verwendung erneuerbarer Energien erfüllen. Gleiches gilt für die Beantragung einer mengenbezogenen Förderung für den Einsatz erneuerbarer und dekarbonisierter Gase. All dies widerspricht dem Ziel, einen liquiden Markt für erneuerbare und dekarbonisierte Gase aufzubauen.

Getrennte Herkunftsnachweise für Wasserstoff und andere Gase
Unverständlich ist auch, warum Wasserstoff und andere Gase zwar unter dem Oberbegriff ‚Gasförmige Energieträger‘ subsummiert werden, aber dennoch getrennte Herkunftsnachweise für beide Gruppen angelegt werden. Dies erschwert einen gemeinsamen Handel erneuerbarer und dekarbonisierter Gase und bedroht die Transformation des heutigen Erdgas- in ein Wasserstoffsystem.

Verbesserungsbedarf bei Nah- und Fernwärme
Auch mit Blick auf Nah- und Fernwärme sieht der Bdew noch Verbesserungsbedarf. So sollten diejenigen Stadtwerke und Versorger, die früh in Anlagen zur Erzeugung von grüner Nah- und Fernwärme investiert haben und damit die urbane Wärmewende vorantreiben, nicht benachteiligt werden. Diese Bestandsanlagen sollten deshalb auch im Rahmen von Herkunftsnachweisen anzurechnen sein. Für die Nutzung von Grosswärmepumpen für Wärmenetze sollte klar sein, dass der erneuerbare Umweltwärmeanteil immer als solcher in den Herkunftsnachweisen eingestuft wird.

Die Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt über Herkunftsnachweise würde es Wärmeversorgern erlauben, zusätzliche Deckungsbeiträge zur Finanzierung von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) und Abwärme zu erwirtschaften. Der Bdew hat eine Studie vom Hamburg Institut erstellen lassen, die aufzeigt, wie entsprechende Herkunftsnacheise für grüne Nah- und Fernwärme praxisgerecht ausgestaltet und implementiert werden können. Auch die Einrichtung eines Wärme- und Kälte-Herkunftsnachweisregisters als Grundvoraussetzungen für die rechtssichere Vermarktung grüner Fernwärmeprodukte ist darin aufgezeigt worden.“

Text: Deutscher Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (Bdew)

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