Sämtliche diskutierten Massnahmen wären gemäss des Bundesrats mit starken Eingriffen, potenziellen Vollzugsproblemen und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Bild: T. Rütti

Bundesrat: Sieht momentan keinen Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen aufgrund hoher Energiepreise und Inflation

Der Bundesrat hat am 2. November verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kommt dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Er sieht daher für den Winter 2022/23 keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen. (Texte en français >>)


Die Energiepreise sind zuletzt deutlich unter die Höchstwerte von Ende August 2022 gesunken. Die Inflation bleibt mit 3.3 Prozent im September 2022 zwar erhöht, ist aber weiterhin nur rund ein Drittel so hoch wie im Euroraum. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes hat ihre Prognose für das BIP-Wachstum im Jahr 2023 zwar auf 1.1 Prozent gesenkt, erwartet jedoch unter der Annahme einer ausbleibenden schweren Energiemangellage keine Rezession.

Unerwünschte Nebenwirkungen
Der Bundesrat diskutierte unter diesen Prämissen die Vor- und Nachteile von insgesamt dreizehn Unterstützungsmassnahmen, welche durch die interdepartementale Arbeitsgruppe aus fünf Departementen und zwölf Bundesämtern geprüft wurden. Dabei ging es insgesamt um acht mögliche Massnahmen für betroffene Unternehmen und fünf für betroffene Haushalte. Diskutiert wurden unter anderem verschiedene Varianten einer Rückkehr von Unternehmen vom freien Strommarkt in die Grundversorgung. Sämtliche Massnahmen wären jedoch mit starken Eingriffen, potenziellen Vollzugsproblemen und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Der Bundesrat kommt daher zum Schluss, dass er momentan keinen Handlungsbedarf sieht.

Handlungsoptionen
Hingegen hat er das WBF beauftragt, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen weiter zu beobachten und dem Bundesrat bei einer drohenden schweren Rezession Bericht zu erstatten sowie Handlungsoptionen aufzuzeigen. Zudem soll das UVEK dem Bundesrat bis Ende November 2022 eine Einschätzung der Auswirkungen der in der EU in Vorbereitungen befindlichen Massnahmen zu Dämpfung der Strompreise unterbreiten.

Text: Der Bundesrat

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