Stefan Batzli: «Die von der UREK-S angesetzten Ausbauziele orientieren sich konsequent an der 2017 von der Bevölkerung verlangten Energiewende. Die Zielerreichung ist die Grundlage für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung in der Schweiz.»

Aeesuisse: Energiekommission des Ständerats beschliesst – wie von Aeesuisse gefordert – ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien

(Aeesuisse) Das von der Energiekommission des Ständerats (Urek-S) zu Ende beratene Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft wichtige Grundlagen für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung in der Schweiz (siehe ee-news.ch vom 10.9. >>). Der Wirtschaftsdachverband aeesuisse begrüsst und unterstützt die fundierte Arbeit der Urek-S grossmehrheitlich. (Texte en français >>)


Die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) korrigiert die Ausbauziele für die Produktion aus erneuerbaren Energien erheblich nach oben. Im Rahmen des am 8. September 2022 zu Ende beratenen Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien fordert die Kommission, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft bis zum Jahr 2035 auf 35 TWh ausgebaut wird. Der Bundesrat wollte 17 TWh. Bis 2050 sollten gemäss Kommission mindestens 45 TWh Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden.

Mit den wichtigen Anpassungen übernimmt die Urek-S die von der Aeesuisse geforderten Ziele. «Die von der Ständeratskommission angesetzten Ausbauziele orientieren sich konsequent an der 2017 von der Bevölkerung verlangten Energiewende. Und die Zielerreichung ist die Grundlage für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung in der Schweiz», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands Aeesuisse. Eine wichtige Grundlage zur Erreichung dieser Ziele sind die ebenfalls beschlossenen Verbesserungen in der Raumplanungsgesetzgebung.

Effiziente Förderung dank gleitender Marktprämie
Zur Erreichung der Ausbauziele setzt die Kommission – anders als der Bundesrat – auch auf eine gleitende Marktprämie, ein marktnahes und wirksames Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien, wie es europaweit im Einsatz ist. Während Kleinanlagen wie bis anhin mit einem einmaligen Investitionsbeitrag unterstützt werden sollen, werden Grossanlagen mittels einer wettbewerblichen Ausschreibung für gleitende Marktprämien gefördert. In diesem Rahmen erhalten die günstigsten Angebote für Grossanlagen, die aus den Ausschreibungen hervorgehen, Anspruch auf eine Vergütungsgarantie zum Gebotspreis. Steigt der Preis für die bereitgestellte Energie über den Gebotspreis, fliessen die Gewinne zurück in den Netzzuschlagsfonds. Damit Planungsintensive Technologien wie Wind- und Wasserkraftanlagen durch die Ausschreibungen nicht benachteiligt werden, sollen entsprechende Vorleistungen ausserhalb der Auktion unterstützt werden.

Das marktnahe Finanzierungsmodell wurde auf Initiative der Aeesuisse von einer breiten Allianz der Schweizer Energiewirtschaft entwickelt. Entsprechend begrüsst die Aeesuisse den Entscheid der Urek-S ausserordentlich. «Bei dem von uns initiierten Fördermodell fliessen die Fördergeld nur, wenn der Markpreis unter dem offerierten Preis liegt und nicht in jedem Fall, wie das bei den vom Bundesrat präferierten Investitionsbeiträgen der Fall ist. Das macht die gleitende Marktprämie wesentlich effizienter als Investitionsbeiträge», so Batzli.

Verschuldung und Erhöhung Netzzuschlagsfonds
Damit die geforderten Ausbauziele realisiert werden können, soll sich der Netzzuschlagsfonds – aus dem der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert wird – gemäss Kommission verschulden dürfen. Auch dafür hat sich die Aeesuisse vorgängig stark gemacht und unterstützt folglich den Kommissionsentscheid. «Mit einer möglichen Verschuldung des Netzzuschlagsfonds kann gewährlistet werden, dass die für den Ausbau benötigten Mittel bereitstehen», sagt der Aeesuisse-Geschäftsführer. Mit der möglichen Verschuldung könnten zudem auch Ressourcen gespart werden. Zusätzlich muss aber auch eine Erhöhung des maximalen Netzzuschlags möglich sein, falls dies nötig ist. Ganz grundsätzlich muss aus Sicht der Aeesuisse jederzeit sichergestellt werden, dass die für die Zielerreichung nötigen Mittel vorhanden sind – auch für den jüngst von der Urek-S geforderten Ausbau der Winterstromproduktion aus erneuerbaren Energien.

Harmonisierte Abnahmevergütung
Bis anhin nehmen die verschiedenen Energieversorger den durch private Produzenten dezentral produzierten erneuerbaren Strom zu sehr unterschiedlichen Preisen ab. Gemäss Urek-S müssen diese Abnahmevergütungen neu harmonisiert werden. Eine minimale Vergütung stellt zudem sicher, dass Investitionen durch Private tatsächlich getätigt werden. Auch mit dieser Anpassung werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter optimiert und auch hier deckt sich der Entscheid der Kommission mit den Forderungen der Aeesuisse.

Wichtige Netzentgeltbefreiung von Speicherlösungen
Weiter schafft die Urek-S – wie von der Aeesuisse angeregt – die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Grossspeichern und dezentralen Speichern. Gemäss der Kommission sollen Speicheranlagen ohne Endverbraucher sowie Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas vom Netzentgelt befreit werden. Damit wird eine Gleichbehandlung mit Pumpspeicherkraftwerken erreicht, die heute schon vom Netzentgelt befreit sind. «Mit diesem Entscheid trägt die Kommission dem Umstand Rechnung, dass die Stromversorgung zunehmend von Flexibilität in der Erzeugung sowie der Nachfrage und damit von unterschiedlichen Speicherlösungen abhängig sein wird. Zugleich gewinnen saisonale Wärmespeicher für die Dekarbonisierung des Wärmesektors stark an Bedeutung und können einen bedeutenden Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten», sagt Batzli. Zentral für die Aeesuisse ist weiter, dass auch der netzdienlichen Bedeutung von Autobatterien, die dank der rasanten Entwicklung der Elektromobilität innert wenigen Jahren gewaltige Speicherkapazitäten bereitstellen werden, Rechnung getragen wird.

Ausweitung Elektrizitätsgemeinschaften
Das bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich in der Praxis bewährt und dazu geführt, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können. Jedoch sind ZEV nach heutigem Recht auf physische Leitungsverbindungen angewiesen, unter Ausschluss des öffentlichen Netzes. Entsprechend beschränken sie sich insbesondere auf Neubauten und dabei auf einzelne Gebäude oder wenige benachbarte Bauten. Damit der Strom möglichst dort genutzt werden kann, wo er auch bereitgestellt wird, soll dieses System gemäss der Ständeratskommission ausgeweitet werden. Neu sollen lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglicht werden, deren Teilnehmenden unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes miteinander verbunden sind. Für einen entsprechenden Ausbau der ZEV hat sich auch die Aeesuisse engagiert. Denn die heutige Technik erlaubt eine Ausweitung der Elektrizitätsgemeinschaften, ohne zusätzliche Kupferkabel zu verlegen. «Mit dem geforderten Ausbau hin zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften werden Anreize zum Bau neuer PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch geschaffen, was den PV-Zubau ohne zusätzliche Fördergelder ermöglicht», sagt der Aeesuisse-Geschäftsführer.

Austarierte Lösungen bei Restwassermengen
Eine weitere Optimierung der Stromerzeugung aus der Wasserkraft, will die Urek-S mit der temporären Ausserkraftsetzung der Vorschriften über die Restwassermengen erreichen. Gemäss der Kommission soll so die Stromproduktion erhöht werden können. Die Aeesuisse begrüsst – gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen – pragmatische und rasch umsetzbare Lösungen zur Steigerung der Stromproduktion. Wichtig für die Aeesuisse ist jedoch eine austarierte Lösung.

Text: Aeesuisse

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