Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Atomkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich laut Festlegung der Verwaltungskommission Stenfo auf 3.779 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016).

BFE: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds – Jahresbericht 2021

(BFE) Der Bundesrat hat am 7. September 2022 den Jahresbericht und die Jahresrechnungen des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds (Stenfo) genehmigt. Gleichzeitig hat er die Verwaltungskommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds entlastet. In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2021 insgesamt 9.664 Milliarden Franken (2020: 8.852 Milliarden Franken). Die beiden Fonds decken die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach Ausserbetriebnahme der Atomkraftwerke anfallen. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (Sefv) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt. (Article en français >>)


Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Atomkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission Stenfo vom 2. Dezember 2020 auf 20.077 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (z. B. Untersuchungen der Nagra) und von den Betreibern laufend und direkt bezahlt werden.

Überschuss von 909 Millionen Franken
Ende 2021 betrug das angesammelte Fondskapital 6.627 Milliarden Franken (2020: 6.030 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 5.718 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2021 ein Überschuss von 909 Millionen Franken (2020: Überschuss 669 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von +9.35% (2020: +4.14%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2021 einen Gewinn von 561.5 Millionen Franken aus (2020: Gewinn von 245 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Atomanlagen – Jahresergebnis 2021
Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Atomanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Atomkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission Stenfo vom 2. Dezember 2020 auf 3.779 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016).

Ende 2021 betrug das angesammelte Fondskapital 3.037 Milliarden Franken (2020: 2.822 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 2.658 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2021 ein Überschuss von 378.8 Millionen Franken (2020: Überschuss 198.2 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von +8.27% (2020: +3.87%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2021 einen Gewinn von 229.7 Millionen Franken aus (2020: Gewinn von 105.5 Millionen Franken).

Neue Zuständigkeiten für die Festlegung der Kosten
Gegen die im April 2018 erlassene Verfügung des UVEK zur Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten haben die Betreiber Beschwerde erhoben. Darin stellten sie die Zuständigkeit des UVEK für die Kostenfestlegung in Frage. Mit Urteil vom 6. Februar 2020 hiess das Bundesgericht diese Beschwerde gut, und überwies die Festsetzung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Veranlagungsperiode 2017-2021 an die Verwaltungskommission des Stenfo. Mit einer Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (Sefv), die per 1.1.2022 in Kraft getreten ist, hat das UVEK die entsprechende Anpassung der Zuständigkeiten umgesetzt.

Jahresberichte >>

Text: Bundesamt für Energie BFE

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