Vertragsunterzeichnung (von l. nach r.: Benoît Revaz, Direktor BFE, Matthias Ramsauer, Generalsekretär UVEK, Scott Miller, US Botschafter in der Schweiz, Aman Joshi Product Manager Aero-Derivative Business GE Power. Bild: BFE

Bund: Unterzeichnet Vertrag für acht mobile Gasturbinen

(BFE) Der Bundesrat stärkt mit verschiedenen Massnahmen die Energieversorgung der Schweiz. Neben der Wasserkraftreserve, die bereits im kommenden Winter bei Bedarf gezielt genutzt werden kann, gehören auch Reservekraftwerke dazu. Mitte August 2022 hat der Bundesrat sein Einverständnis für entsprechende Vertragsverhandlungen gegeben. Nun hat das UVEK den ersten Vertrag unterzeichnet. Der Bund beschafft damit bei der Firma GE Gas Power acht mobile Gasturbinen. (Texte en français >>)


Sie werden auf dem Firmengelände von GE in Birr (AG) aufgebaut. Die Turbinen können neben Gas auch mit Öl oder Wasserstoff betrieben werden. Der unterzeichnete Vertrag ermöglicht es, dass diese Turbinen bereits für die kritische Zeit gegen Ende des kommenden Winters 2022/23 bis Ende April 2026 zur Verfügung stehen.

Bei Bedarf gegen Ende Winter 2023
Mit dem Abschluss der Verhandlungen zwischen dem Bund und der Firma GE Gas Power bestehen jetzt die vertraglichen Grundlagen dafür, dass ein temporäres Reservekraftwerk in der kritischen Zeit gegen Ende Winter 2023 bei Bedarf eingesetzt werden kann. Die Verhandlungen mit möglichen weiteren Anbietern von Reservekraftwerken laufen noch. Die Turbinen werden von GE Gas Power auf dem Betriebsgelände am Standort Birr im Kanton Aargau aufgebaut. Es handelt sich um acht modulare, mobile Gasturbinen des Typs TM2500 mit je mindestens 30 Megawatt Leistung, insgesamt also gegen 250 Megawatt. Das entspricht in etwa der zweieinhalbfachen Leistung des Wasserkraftwerks Rheinfelden. Sie können neben Gas auch mit Öl oder Wasserstoff betrieben werden. Die Gesamtkosten für die ganze Laufzeit betragen rund 470 Millionen Franken.

Dem Emissionshandel unterstellt
Die Regelungen für den Aufbau, sowie für die Vorbereitungsarbeiten und Regelungen zu deren Inbetriebnahme und Betrieb werden in einer Verordnung verankert, über die der Bundesrat Mitte September entscheiden wird. Die Reservekraftwerke werden dem Emissionshandel unterstellt. Parallel dazu laufen die Abklärungen, welches Unternehmen den Betrieb der Anlage übernehmen wird.

Die Bevölkerung von Birr wird in der zweiten Septemberhälfte vom Bundesamt für Energie, dem Kanton Aargau und der Gemeinde Birr an einer Informationsveranstaltung direkt informiert. Termin und Ort werden demnächst bekanntgegeben.

Text: Bundesamt für Energie BFE

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