Die Auflagen entfallen für PV-Aufdachanlagen, die ausschliesslich Strom für den Eigenverbrauch produzieren, sowohl auf Wohn- als auch auf gewerblichen Gebäuden. Ausserdem gelten die neuen Vorschriften für Solaranlagen, die Bewässerungssysteme mit Strom versorgen, dabei nicht grösser als 125 qm und nicht höher als 1.50 Meter sind. Alle Projekte benötigen weiterhin eine Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden für Land- und Forstwirtschaft.
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©Text: Exportiniative Energie
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