Beim Bau kleiner Solaranlagen entfallen in der Türkei zukünftig einige Auflagen, so etwa die Baugenehmigung. Der schlankere Antragsprozess ist an die Grösse der Anlagen und die Verwendung des Stroms geknüpft.

Exportinitiative Energie: Türkei streicht Auflagen für Bau von kleinen Solaranlagen

(©EE) Das türkische Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel hat neue Bebauungsvorschriften veröffentlicht, die den Bau von kleinen Solaranlagen vereinfachen. So entfallen unter bestimmten Bedingungen zukünftig die Baugenehmigung sowie die Bauabnahmebescheinigung vor der Inbetriebnahme. Dies könnte zu einer erhöhten Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Solarbranche in der Türkei führen.


Die Auflagen entfallen für PV-Aufdachanlagen, die ausschliesslich Strom für den Eigenverbrauch produzieren, sowohl auf Wohn- als auch auf gewerblichen Gebäuden. Ausserdem gelten die neuen Vorschriften für Solaranlagen, die Bewässerungssysteme mit Strom versorgen, dabei nicht grösser als 125 qm und nicht höher als 1.50 Meter sind. Alle Projekte benötigen weiterhin eine Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden für Land- und Forstwirtschaft.

©Text: Exportiniative Energie

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