Die IG Windkraft wird den Entwurf im Detail prüfen und sich im Begutachtungsverfahren einbringen. Essentiell für die Umsetzung des UVP-Gesetzes ist die angemessene Ausstattung von Behörden und Verwaltungsgerichten.

Österreich: Novelle des UVP-Gesetzes ein Meilenstein für Energiewende – IG Windkraft lobt relevante Verbesserungen

(PM) „Der Begutachtungsentwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann zu einem Meilenstein für die Energiewende werden und muss rasch im Nationalrat beschlossen werden“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Die Genehmigungsverfahren werden dadurch vereinfacht und beschleunigt werden, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt.“


Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien rasch Wirklichkeit wird, ist neben der raumordnungsrechtlichen Festlegung von Flächen durch die österreichischen Bundesländer eine Novelle des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVP-Gesetz) von grosser Bedeutung. Der jetzt von der Klimaschutzministerin präsentierte Begutachtungsentwurf enthält entscheidende Punkte zur Beschleunigung. „Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt. Wenn das so kommt, haben wir einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft“, freut sich Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.

Bund hat seine Hausaufgaben gemacht
Die IG Windkraft wird den Entwurf nun im Detail prüfen und sich im Begutachtungsverfahren einbringen. Essentiell für die praktische Umsetzung ist die angemessene Ausstattung von Behörden und Verwaltungsgerichten, um die Vielzahl an bevorstehenden Vorhaben zügig bearbeiten zu können. Diese ist nicht im UVP-Gesetz geregelt, sondern obliegt der Justizministerin und den Ländern. „Wir befinden uns in einer akuten Gas- und Energiekrise. Lange Diskussionen und parteitaktische Überlegungen sind fehl am Platz. Ich appelliere an den Nationalrat, die geplante Novelle rasch zu beschliessen“, so Moidl und erklärt weiter: „Mit der UVP-G-Novelle hat der Bund seine Hausaufgaben gemacht, nun liegt der Ausbau der Erneuerbaren in der Hand der Bundesländer. Diese müssen jetzt rasch raumordnungsrechtlich Flächen für Erneuerbare ausweisen."

Windkraft hat enormes Potenzial
„Das Windkraftpotenzial in Österreich ist enorm. Wir waren bei der Energiewende in den letzten Jahren mit gezogener Handbremse unterwegs. Jetzt zahlen wir die Rechnung dafür. Die Politik muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um die hohen, bisher nicht genutzten Potenziale der erneuerbaren Energien zu erschliessen“, bemerkt Moidl. Auf lediglich zwei Prozent der österreichischen Landesfläche könnten 83 Mrd. kWh sauberer Windstrom erzeugt werden. Das ist mehr als der gesamte derzeitige Stromverbrauch (73 Mrd. kWh) in Österreich.

Text: IG Windkraft

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