Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024 und sind bei der Berechnung der Energietarife 2024 zu berücksichtigen. Es steht den Energieversorgern frei, die neuen Schwellenwerte bereits ab dem kommenden Jahr freiwillig anzuwenden.

Elcom: 75-Franken-Regel wird zur 60-Franken-Regel

(Elcom) Zur Beurteilung der Angemessenheit der Energietarife wendet die Elcom seit 1. Januar 2020 die «75-Franken-Regel» (siehe ee-news.ch vom 3.8.2018 >>, bis 31. Dezember 2019: «95-Franken-Regel») an. Dabei werden die Verwaltungs- und Vertriebskosten, die sonstigen Kosten und der Gewinn im Energiebereich in das Verhältnis zu den Rechnungsempfängern gesetzt. Liegt dieser Wert bei 75 Franken pro Rechnungsempfänger oder darunter, beurteilt die Elcom die Kosten und den Gewinn grundsätzlich als nicht auffällig. Diese Regel hat die Elcom in ihrer Weisung 5/2018 vom 5. Juli 2018 publiziert. (Article en français >>)


Die Elcom analysiert die Kosten und Gewinne im Energiebereich regelmässig und überprüft, ob die geltenden Schwellenwerte noch zu angemessenen Tarifen im Sinne der Stromversorgungsgesetzgebung führen. Bei der aktuellen Analyse stützt sich die Elcom auf Daten aus dem Geschäftsjahr 2020, die im Rahmen der «Kostenrechnung für Tarife 2022» bei den Netzbetreibern erhoben wurden. Die Analyse hat aufgezeigt, dass die Senkung des Schwellenwertes im Jahr 2020 von 95 auf 75 Franken zwar zu tieferen Gewinnen geführt hat. Verglichen mit der ersten Analyse, die auf Daten aus dem Geschäftsjahr 2011 basierte, hat der eintarifierte Gewinn im Jahr 2020 aber deutlich zugenommen: Der Gewinn kommt trotz Senkung des Schwellenwerts um mehr als einen Drittel höher zu liegen.

75-Franken-Regel wird zur 60-Franken-Regel
Vor diesem Hintergrund hat die Elcom beschlossen, die Schwellenwerte der 75-Franken-Regel anzupassen. Der Schwellenwert sinkt dabei von 75 auf neu 60 Franken pro Rechnungsempfänger. Individuelle Werte der Netzbetreiber bis zu 60 Franken gelten grundsätzlich als nicht auffällig. Wie bis anhin können die Netzbetreiber aber weiterhin höhere Kosten geltend machen, sofern sie diese nachweisen können. Die maximal mögliche Kostenanrechnung wird neu auf 100 Franken pro Rechnungsempfänger festgelegt. Dieser Schwellenwert betrug bisher 120 Franken.

Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024 und sind bei der Berechnung der Energietarife 2024 zu berücksichtigen. Es steht den Energieversorgern aber selbstverständlich frei, die neuen Schwellenwerte bereits ab dem kommenden Jahr freiwillig anzuwenden. Aufgrund der vielenorts steigenden Energietarife könnte dies ein Beitrag des Versorgers zur Entlastung der Haushalte und der Wirtschaft darstellen.

Weisung 3/2022: 60-Franken-Regel – neue Schwellenwerte für die Beurteilung der Angemessenheit von Kosten und Gewinn im Energievertrieb in der Grundversorgung ab dem 1. Januar 2024 >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom), Quelle: Newsletter 06/2022

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