Laut Gutachten verstossen die Pläne der deutschen Regierung, die Rechte der Grundversorger auszuweiten, gegen EU-Recht. Künftig sollen in der kurzfristigen Ersatzversorgung höhere Preise zulässig sein als in der regulären Grundversorgung.

Lichtblick: Deutsche Grundversorgung stärkt Monopole und verstösst gegen EU-Recht – Verbraucher*innen zahlen überhöhte Preise

(PM) Das deutsche Modell der Grundversorgung im Strom- und Gasmarkt verstösst gegen das europäische Wettbewerbs- und Verbraucherrecht. Es ist zudem verfassungswidrig. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das Prof. Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Wettbewerbs- und Energierecht an der Humboldt Universität Berlin im Auftrag von Lichtblick verfasst hat.


Das aktuelle Grundversorgungsmodell führt zu dauerhaft überhöhten Energiepreisen für Millionen von Haushalten. Es zementiert die marktbeherrschende Stellung von Konzernen und Stadtwerken, die in ihren Stammgebieten rund zwei Drittel des Endkundenmarktes kontrollieren.

Deutsches Modell stellt die Idee der Grundversorgung auf den Kopf
Das Gutachten zeigt, dass auch die aktuellen Pläne der deutschen Regierung, die Rechte der Grundversorger auszuweiten, gegen EU-Recht verstoßen. Künftig sollen in der kurzfristigen Ersatzversorgung höhere Preise zulässig sein als in der regulären Grundversorgung. Damit würden Preisrisiken vom Grundversorger auf die Kund*innen abgewälzt. In die Ersatzversorgung fallen beispielsweise Haushalte, deren Versorger Pleite gegangen ist. „Das deutsche Grundversorger-Modell schützt die regionalen Monopolisten, nicht die Kund*innen. Das stellt die Idee der Grundversorgung auf den Kopf“, kritisiert Markus Adam, der Chefjurist von Lichtblick.

Laut EU-Recht soll Grund- und Ersatzversorgung die unterbrechungsfreie Energielieferung an schutzbedürftige Kund*innen sichern. Gemeint sind damit zum Beispiel einkommensschwache Haushalte, die sich keinen gängigen Energietarif leisten können. In Deutschland ist das Gegenteil der Fall: Grundversorgte Haushalte müssen besonders tief in die Tasche greifen. Denn Grundversorgungstarife sind nach Angaben der deutschen Bundesnetzagentur seit Jahren deutlich teurer als die Angebote des Wettbewerbs. Eine Folge: Die Grundversorger sind für drei Viertel aller Stromsperren verantwortlich.

Umstrittene Preisspaltung
Ein Beispiel für überhöhte Tarife ist die umstrittene Preisspaltung. Rund 400 Stadtwerke hatten seit Dezember 2021 von neuen Kund*innen in der Grundversorgung Preisaufschläge von bis zu 250 Prozent verlangt. Lichtblick hatte gegen einige der Anbieter geklagt. In mehreren Gerichtsverfahren hatten beklagte Stadtwerke einräumen müssen, dass sich ihre extrem hohen Tarife nicht allein aus dem Marktgeschehen herleiten lassen.

Generell geht die Grundversorgung in der Praxis weit über schutzbedürftige Kund*innen hinaus. „Deutschland hat einen Automatismus geschaffen, der jedes Jahr hunderttausende Kund*innen direkt in die Arme der marktbeherrschenden Versorger spült. Die Grundversorgung ist ein kostenloser Vertriebskanal für Konzerne und Stadtwerke“, kritisiert Adam. Derzeit beziehen laut deutscher Bundesnetzagentur zehn Millionen Haushalte Strom und drei Millionen Haushalte Gas in der Grundversorgung.

Grundversorgung hat keine Schutzfunktion
„Die Grundversorgung hat keine Schutzfunktion für Kund*innen. Sie zementiert lediglich die marktbeherrschende Stellung der lokalen Energieversorger. Sie gehört deshalb abgeschafft“, fordert Lichtblick-Chefjurist Adam. Gleichzeitig muss die Ersatzversorgung wettbewerbskonform ausgestaltet werden. So kann allen Kund*innen auch in Notfällen – zum Beispiel bei einer Versorgerpleite – eine sichere Energielieferung garantiert werden. Ein Vorbild könnte das Modell Österreichs sein. Dort können sich mehrere Anbieter um die Ersatzversorgung bewerben. Betroffene Kund*innen werden dann im Losverfahren den jeweiligen Unternehmen zugeteilt. Alternativ könnte man die Ersatzversorgung auch ausschreiben, allerdings wären dann genaue Vorgaben notwendig. Weiterhin braucht es neue Lösungen, um Energiearmut wirksam zu bekämpfen. Dies sollte im Rahmen der Grundsicherung geschehen, die neben Wohnraum auch die Strom- und Wärmeversorgung gewährleisten sollte.

Rechtsgutachten zur Grund- und Ersatzversorgung von Prof. Schwintowski >>

Text: Lichtblick SE

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