Im Osterpaket wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Deutschland: Regierung verabschiedet Osterpaket zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus

(PM) Die deutsche Regierung hat am 6. Aprilauf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich laut Habeck um die grösste energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.


Laut Habeck wird die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach – durch das Osterpaket verdreifacht. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen.

Was ist das Osterpaket?
Das von der Regierung verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag (Parlament) zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:

– das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
– das Windenergie-auf-See-Gesetz (Windseeg),
– das Energiewirtschaftsgesetz (Enwg),
– das Bundesbedarfsplangesetz (Bbpig),
– das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (Nabeg),
– weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Welche Massnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?
Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.

Es werden umfangreiche Massnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.

Zwei gleichberechtigte Säulen bei Wind auf See
Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.

Abbau von Hemmnissen und Verschlankung der Verfahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein grosser Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet. Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der deutschen Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Überblickspapier zum Osterpaket >>

Zu den Gesetzesentwürfen >>

Text: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Bmwk)

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