„Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick.
Aufschlag von 245 Prozent
Im konkreten Fall hatte die Mainova von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 2022 79.88 Cent pro Kilowattstunde verlangt – ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32.61 Cent für Bestandskund*innen. Im Februar hatte der Versorger den Preis dann auf immer noch deutlich überhöhte 57.70 Cent gesenkt. Das Gericht verlangt, alle Kund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung gleich zu behandeln.
Aufgrund der Pleiten zahlreicher Versorger sind in den vergangenen Monaten hunderttausende Stromkund*innen in die Ersatzversorgung gefallen. Doch die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion für Kund*innen in der Grundversorgung ist durch die Preisspaltung ausgehebelt worden. Viele zahlen überteuerte Preise. Lichtblick, selbst auch Grundversorger in mehreren Gebieten, fordert eine grundlegende Reform der Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland. Auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die Preispolitik vieler Grundversorger.
Text: Lichtblick SE
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