Entsprechend hat die Kommission die Arbeit an ihrem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative fortgesetzt. Sie ist mit 22 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung auf einen ersten Gesetzesentwurf eingetreten. Bild: T. Rütti

UREK-N: Lehnt Gletscher-Initiative aufgrund grundsätzlichen Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen ab und ist gegen einen linearen Absenkungspfad auf Verfassungsstufe

(UREK-N) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates empfiehlt die Gletscher-Initiative zur Ablehnung, unterstützt jedoch einen direkten Gegenentwurf. Parallel setzt sie ihre Arbeit an einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe fort. Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates spricht sich die Kommission dagegen aus, eine lineare Absenkung der Emissionen auf Verfassungsstufe festzuschreiben. Die SES fordert, dass aufgrund des Neins der UREK-N zur Gletscher-Initiative jetzt umso mehr die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Schweiz grundlegend verbessert werden müssten. (Text en français >>)


Die Kommission hat die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" (21.055, Gletscher-Initiative) beraten. Sie empfiehlt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen. Die Kommission teilt grundsätzlich die Zielsetzung "Netto-Null" bis 2050, also die Treibhausgasemissionen möglichst weit zu reduzieren und die verbleibenden Emissionen bis ins Jahr 2050 zu kompensieren. Aus Sicht der Kommission geht die Initiative jedoch zu weit und beinhaltet übermässig einschneidende Vorschriften. Dies betrifft insbesondere das grundsätzliche Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der Ausstieg aus der fossilen Energie zum Erreichen des Zieles unumgänglich ist und befürwortet daher die Initiative.

Für den direkten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative
Dafür hat sich die Kommission, parallel zu ihrer Arbeit am indirekten Gegenvorschlag, mit 14 zu 11 Stimmen für einen direkten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative ausgesprochen, wie er auch vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Der direkte Gegenentwurf nimmt das Ziel "Netto-Null" bis 2050 auf, sieht aber im Gegensatz zur Volksinitiative eine Interessenabwägung bei der Verminderung von CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen vor. Sollte ein indirekter Gegenvorschlag zustande kommen, behalten sich Teile der Kommission vor, auf ihre Position zum direkten Gegenvorschlag zurückzukommen. Gleichzeitig beantragt die Kommission eine Fristverlängerung um ein Jahr für die Beschlussfassung über die Volksinitiative. Eine Minderheit der Kommission lehnt einen direkten Gegenvorschlag ab und möchte lediglich die Volksinitiative zur Abstimmung bringen.


Schweizerische Energie-Stiftung ist enttäuscht
Die Schweizerische Energie-Stiftung SES ist enttäuscht, stellt der Entscheid doch die Erreichung der Schweizer Klimaziele und des Pariser Abkommens in Frage. In der Folge muss der Ausbau der erneuerbaren Energien erst recht forciert werden.

Die UREK-N hat sich hingegen für den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats ausgesprochen und arbeitet parallel an einem indirekten Gegenvorschlag, welcher in der Sommersession vorliegen soll. Beide Gegenvorschläge müssen am Ende des parlamentarischen Prozesses auf ihre Wirksamkeit und Kompatibilität mit dem 1.5°C-Ziel geprüft werden. Bereits heute ist jedoch klar, dass beim direkten Gegenvorschlag des Bundesrats nachgebessert werden muss, denn er setzt keine verbindlichen Ziele für den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und lässt die Möglichkeit offen, Emissionen im Ausland zu kompensieren.

Jetzt ist die Schwesterkommission am Zug
Die Entscheidungen der UREK-N erhöhen den Druck auf ihre Schwesterkommission im Ständerat, die UREK-S, in deren Arbeiten zum Mantelerlass zum Energie- und Stromversorgungsgesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz schnell und effektiv voranzutreiben. Léonore Hälg, Co-Leiterin des Fachbereichs Klima und erneuerbare Energien bei der SES, stellt klar: «Die erneuerbare Stromproduktion ist ein Grundpfeiler im Kampf gegen den Klimawandel, denn sie erlaubt erst den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Mit dem Nein der UREK-N zur Gletscher-Initiative müssen jetzt umso mehr die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in der Schweiz grundlegend verbessert werden.»

Text: Schweizerische Energie-Stiftung


Gegen einen linearen Absenkung der Emissionen
Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates spricht sich die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen dagegen aus, eine lineare Absenkung der Emissionen auf Verfassungsstufe festzuschreiben. Sie erachtet eine solche Reduktion um einen festen jährlichen Betrag, wie sie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, als zu wenig differenziert hinsichtlich der technischen Entwicklung und der Voraussetzungen verschiedener Branchen. Eine Minderheit der Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Eine weitere Minderheit beantragt, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null bereits bis 2040 anzustreben, das Jahr 2050 jedoch als verbindliches Ziel beizubehalten.

Entsprechend hat die Kommission die Arbeit an ihrem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative (21.501) fortgesetzt. Sie ist mit 22 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung auf einen ersten Gesetzesentwurf eingetreten. Dieser nimmt die Zielsetzung des direkten Gegenvorschlages auf und hält sie in einem Rahmengesetz fest. Die Beratungen werden im nächsten Quartal fortgesetzt, so dass der Nationalrat in der Sommersession 2022 über den Gesetzesentwurf der Kommission entscheiden kann.

Die Kommission hat am 14./15. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Sekretariat der Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie (UREK-N)

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