Das Fachsekretariat der ElCom weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass unterjährige Tarifanpassungen nicht zulässig sind sowie kein Anspruch besteht auf eine Rückkehr in die Grundversorgung. Es hält ausserdem fest, dass die Durchschnittspreismethode auch auf die Kosten für die Ersatzversorgung Anwendung findet. Bei steigenden Bezugspreisen dürfte schliesslich auch die Rückliefervergütung steigen. Weitere Fragen und Antworten finden Sie in der Mitteilung.
Steigende Strompreise Ersatzversorgung und Rückliefervergütung >>
Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
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