Das Fachsekretariat der ElCom weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass unterjährige Tarifanpassungen nicht zulässig sind sowie kein Anspruch besteht auf eine Rückkehr in die Grundversorgung. Bild: Swissgrid

Elcom: Steigende Elektrizitätspreise -Fragen und Antworten zur unterjährigen Anpassung der Energietarife, zur Ersatzversorgung und zur Rückliefervergütung

(Elcom) In der Mitteilung vom 7. Dezember 2021 äussert sich das Fachsekretariat der ElCom zu Fragen, die im Zusammenhang mit den jüngst steigenden Elektrizitätspreisen von Verteilnetzbetreibern, Stromkonsumenten und -produzenten vermehrt aufgeworfen wurden. Neben der Zulässigkeit der unterjährigen Anpassung von Elektrizitätstarifen oder der Rückkehr in die Grundversorgung waren unter anderem die Anwendbarkeit der Durchschnittspreismethode auf die Kosten der Ersatzversorgung oder die Auswirkungen steigender Einkaufspreise für Elektrizität auf die Rückliefervergütung Gegenstand der Anfragen. (Texte en français >>)


Das Fachsekretariat der ElCom weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass unterjährige Tarifanpassungen nicht zulässig sind sowie kein Anspruch besteht auf eine Rückkehr in die Grundversorgung. Es hält ausserdem fest, dass die Durchschnittspreismethode auch auf die Kosten für die Ersatzversorgung Anwendung findet. Bei steigenden Bezugspreisen dürfte schliesslich auch die Rückliefervergütung steigen. Weitere Fragen und Antworten finden Sie in der Mitteilung.

Steigende Strompreise Ersatzversorgung und Rückliefervergütung >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert