Neu werden in Deutschland Daten je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht – unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handelt.

Mehr Transparenz in der Netzentgeltbildung: Deutsche Bundesnetzagentur veröffentlicht Kostendaten von Strom- und Gasnetzbetreibern

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat unternehmensbezogene, nicht anonymisierte Daten zu Kosten von Strom- und Gasnetzbetreibern veröffentlicht. Damit macht sie wichtige Bestandteile der Regulierung von Netzbetreibern sowohl für Marktbeteiligte als auch für die Öffentlichkeit transparent. Veröffentlicht werden künftig Kostendaten aller Netzbetreiber, die die deutsche Bundesnetzagentur reguliert. Dies erfolgt auf Basis des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes, das neue Transparenzregelungen und Veröffentlichungspflichten beinhaltet


Neu ist auch: Die Daten werden je Netzbetreiber unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form veröffentlicht – unabhängig davon, ob es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der regulierten Unternehmen handelt. Die neuen Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes ersetzen und erweitern die bislang in der Anreizregulierungsverordnung enthaltenen Vorgaben. In Zukunft werden sie zwei Mal jährlich – im 1. und 4. Quartal eines Jahres – aktualisiert.

Veröffentlichung von Netzbetreiberdaten >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (Bnetza)

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