Acer, die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, hatte in einigen der betroffenen Zeiträume für den deutschen Intraday-Markt auffällig hohe Preise beobachtet und dies der deutschen Bundesnetzagentur gemeldet.

Deutsche Bundesnetzagentur: Verhängt Bussgelder wegen Manipulationen im Energiegrosshandel

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat wegen Marktmanipulationen am Stromgrosshandelsmarkt Bussgelder gegen Energi Danmark A/S in Höhe von 200‘000 Euro und gegen Optimax Energy GmbH in Höhe von 175‘000 Euro verhängt. Die Geldbussen sind noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf.


Hintergrund sind die Systemungleichgewichte im Juni 2019. „Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise dürfen sich nicht lohnen. Wer Gewinne zu Lasten der Systemstabilität einstreicht, handelt rechtswidrig“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der deutschen Bundesnetzagentur. „Gegen Marktmanipulation gehen wir mit aller Konsequenz vor.“ Die Manipulationen bestanden darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den untertägigen Handel (Intraday) bei der Energiebörse Epex Spot eingestellt wurden, die ein irreführendes Signal für das Angebot von Strom gaben. Denn tatsächlich stand der angebotene bzw. verkaufte Strom nicht zur Verfügung und es bestand auch nicht die Absicht, diesen Strom zu beschaffen oder zu erzeugen.

Unterdeckungen in Bilanzkreisen bringen es ans Licht
Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom wurden zum Ende der Handelsperiode – also kurz vor Lieferung des Stroms – eingestellt und blieben bis Handelsschluss offen oder wurden abgeschlossen. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigen unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in ihren Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt. Hinzu kommt, dass der Börsenpreis ungewöhnlich hoch und damit auch berechenbar über dem zu erwartenden Preis für Ausgleichsenergie lag. Somit bestand ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen, teuren Strom zu verkaufen und günstigere Ausgleichsenergie für den nicht gelieferten Strom zu bezahlen.

Untersuchungen nach den Systemungleichgewichten 2019
Im Juni 2019 kam es an drei Tagen zu erheblichen Ungleichgewichten im deutschen Stromnetz. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten an diesen Tagen sowohl die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen als auch weitere Massnahmen ergreifen, um das System stabil zu halten. Dadurch blieb die Systemstabilität und Stromversorgung in Deutschland gewährleistet.

Die deutsche Bundesnetzagentur hat die Handelsaktivitäten in diesen Zeiträumen auf Anhaltspunkte für Verstösse gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert (ee-news.ch vom 28.10.2019 >>). Hierfür waren umfangreiche Auswertungen von über hundert Millionen Handels- und Bilanzkreisdaten erforderlich. Im September 2020 hat die Bundesnetzagentur Bussgeldverfahren gegen drei Unternehmen eröffnet (siehe ee-news.ch vom 20.9.2020 >>). In diesen wurde manipulatives Handelsverhalten der Energi Danmark A/S in acht Situationen und der Optimax Energy GmbH in sieben Situationen festgestellt.

Massnahmenpaket für sorgfältigere Bewirtschaftung der Bilanzkreise
Zuvor hatte die deutsche Bundesnetzagentur bereits im April 2020 festgestellt, dass fünf Unternehmen im Zusammenhang mit den Systemungleichgewichten ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht hinreichend nachgekommen sind (siehe ee-news.ch vom 23.04.2021 >> und ee-news.ch vom 20.05.2021 >>). In Reaktion auf die Vorfälle hat sie u. a. ein umfassendes Massnahmenpaket erlassen, um Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anzuhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten zu ermöglichen.

Anzeige von Acer
Während die deutsche Bundesnetzagentur für die Überwachung der deutschen Strom- und Gasgrosshandelsmärkte zuständig ist, führt Acer, die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, die europäische Marktüberwachung nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (Remit) durch. Hierbei wurden in einigen der betroffenen Zeiträume für den deutschen Intraday-Markt auffällig hohe Preise beobachtet. Bei einigen Marktteilnehmern, darunter auch die zwei hier überführten Unternehmen, hatte Acer hohe Verkaufsvolumen festgestellt, die scheinbar zu ungewöhnlich grossen Short-Positionen geführt haben. Acer meldete daraufhin an die deutsche Bundesnetzagentur den Verdacht, dass das Handelsverhalten dieser Marktteilnehmer irreführende Signale über das tatsächlich verfügbare Angebot von Strom in den Markt gesendet haben könnte.

Marktmanipulation Hintergrund
Marktmanipulation bezeichnet unterschiedliche Praktiken, die durch unfaire Massnahmen die Preisfindung auf den Märkten beeinflussen. Damit die Endverbraucher geschützt bleiben und für die Bürger erschwingliche Energiepreise gewährleistet werden, ist es notwendig, solche Verhaltensweisen zu unterbinden. Daher sind Insiderhandel und Marktmanipulation gemäss der Verordnung (EU) Nr.1227/2011 (Remit) verboten und werden von der deutschen Bundesnetzagentur verfolgt.

Weitere Hintergründe zu den oben genannten Marktmanipulationsverfahren >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert